Hallo Bibli,
Vers. haben Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und bei Rentenbeginn eine Schwerbehinderung von mind. 50% GdB. vorliegt. Da Ihr Mann Jahrgang 1971 ist, könnte er unter Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen mit frühstens 62 Jahre die Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen, er hat mit dann einen Abschlag in Höhe von 10,8%, beginnt die Rente erst mit dem 65. Lebensjahr würde sie abschlagsfrei gezahlt werden.
Eine zertifizierte Riester-Rente kann frühstens mit der Vollendung des 60. Lebensjahr beginnen oder mit dem Beginn einer gesetzlichen Leistung der Rentenversicherung/Beamtenversorgung. Wann die Riester-Rente Ihres Mannes zur Auszahlung kommt müssen Sie in Ihrem Vertrag nachlesen bzw. bei Ihrem Anbieter erfragen.
Ein zertifizierter Riestervertrag kann jederzeit beitragsfrei gestellt werden.