Hallo Grothe,
aufgrund des bestehenden Sozialversicherungsabkommens zwischen Deutschland und der Türkei kann sowohl der deutsche als auch der türkische Rentenversicherungsträger die jeweils zustehende Rente in das Wohnland des Rentners überweisen, sofern die entsprechenden Kontodaten vorliegen.
Existiert auch ein Konto im Ausland, so kann der Rentner die Rente auch auf ein ausländisches Konto überwiesen bekommen. Insofern kann eine türkische Rente auf ein türkisches Konto überwiesen werden, obwohl der Rentner in Deutschland lebt.