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Experten-Antwort

Auszahlung von Überstunden und Resturlaub bei Arbeitgeberwechsel

von Nicole19.03.2026 | 17:18
146 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe die große Witwenrente und bin noch berufstätig. Nun beabsichtige ich den Arbeitgeber zu wechseln. Mein neues Gehalt wird dem bisherigen entsprechen. Bei meinem alten Arbeitgeber stehen mir noch mehr Resturlaub und Überstunden zu als ich in der Kündigungszeit nehmen kann. Wenn mir die Urlaubstage und Überstunden ausgezahlt werden, würde sich das auf meine Witwenrente auswirken? Es handelt sich dabei um ca. 1,5 Monatsgehälter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nicole,

 

wenn Ihr Einkommen über dem Freibetrag liegt, wirkt sich die zusätzliche Zahlung von 1,5 Monatsgehältern auf die Höhe der Witwenrente aus.

Da allerdings hier keine genauen Berechnungen erstellt werden können, raten wir Ihnen, einen Beratungstermin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen. Diesen vereinbaren Sie über die Servicenummer 0800 1000 4800.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Jaam 19.03.2026 | 17:56
Ja
Du meine Güteam 19.03.2026 | 21:06
Völlig falsches Forum.
bielz24am 19.03.2026 | 22:57
Wieso völlig falsches Forum? Es geht um Anrechnung von (zusätzlichem) Einkommen auf Witwenrente.
abcam 20.03.2026 | 08:52
Sie können versuchen, u.U. auch nur teilweise einen Übertrag vom alten zum neuen Arbeitgeber auszuhandeln. M.E. sind die Chancen dafür aber gering.
Feliam 23.03.2026 | 07:54
Wenn Sie ununterbrochen sowohl beim alten als auch beim neuen AG Arbeitsentgelt erzielen, erfolgt die Neuberechnung der Witwenrente ganz regulär zum 01.07. Dann wird geprüft, ob das Durchschnittsgehalt aus dem letzten Jahr über dem aktuellen Gehalt liegt und ggf. eine Anpassung der Witwenrente vorgenommen. Es wird nicht Monat für Monat geprüft.
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