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Experten-Antwort

Auszahlung von Betriebsrente mit 60 rentversicherungspflichtig?

von RolfL03.05.2020 | 20:16
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Ich vollende demnächst das 60. Lebensjahr und kann dann die Auszahlung eines unverfallbarer Betriebsrentenanspruchs benatragen. Zu diesem Zeitpunkt beziehe ich aber noch keine gesetzliche Rente, sondern bin noch sozialversichungspflichtig berufstätig. Bedeutet die grundsätzliche Sozialversicherungspflicht von Betriebsrenten, dass ich von dieser dann auch Beiträge zur gesetzlichen Rentensverischung zahlen muss? Oder bezieht sich dass nur auf Beiträge zur gesetzlichen Plege- und Krankenversicherung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Während der Auszahlungsphase bleiben [Betriebsrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente.html weiterhin einkommensteuer- und kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Die Beiträge für Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen jedoch.

Seit 2020 gilt neu: Für die ersten 159,25 Euro (Stand 2020) Ihrer monatlichen Versorgungsbezüge zahlen Sie keine Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung. Wer mehr bekommt, muss auf den vollen Betrag Pflegeversicherung, allerdings nur noch auf den Unterschiedsbetrag Abgaben zur Krankenversicherung zahlen. Das entlastet Betriebsrenter.

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