Hallo Günther,
Der Betrag aus Ihrem Wertguthaben, der Ihnen im November/Dezember 2025 wegen Störfall ausgezahlt wird, gilt nicht mehr als Hinzuverdienst für die Erwerbsminderungsrente, wenn Ihre EM- Rente bereits zum Ende des Monats August 2025 endet. Für die Anrechnung als Hinzuverdienst ist immer der Zeitraum maßgeblich, in dem Sie die Erwerbsminderungsrente tatsächlich beziehen. Einkommen, dass Ihnen nach Ende des Rentenbezuges zufließt, wird für die abgelaufene Erwerbsminderungsrente nicht mehr berücksichtigt. Allerdings kann die Auszahlung des Wertguthabens steuerlich relevant sein. Hierzu empfehlen wir Ihnen gegebenenfalls eine steuerrechtliche Beratung bei Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Für die anschließende, vorgezogene Altersrente ab Ende November 2025 gilt : Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei Altersrenten. Ein im November/Dezember 2025 ausgezahltes Wertguthaben wird daher unter diesen Voraussetzungen auch dort nicht mehr als Hinzuverdienst angerechnet.
Für weitergehende Fragen hierzu empfehlen wir Ihnen, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung