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Experten-Antwort

Auszahlung Wertguthaben nach EM Rente Hinzuverdienst?

von Günther07.07.2025 | 12:56
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1 Antworten

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Hallo in die Runde, folgender Fall bei mir: Ich bekomme teilweise EM Rente. Sie endet Ende August. Verlängerung wurde abgelehent. Ich gehe Ende November mit 63 in vorzeitige Rente. Dann wird mir - soweit ich das verstanden habe wegen Störfall - ein größerer Betrag aus meinem Wertguthaben (während meiner Beschäftigung eingezahlt) ausgezahlt, den ich bislang nicht aufbrauchen konnte. Meine Fragen: - Wird der Betrag, der mir im November/Dezember ausgezahlt wird als Hinzuverdienst für die EM Rente noch angerechnet, die ja schon im August endet - also praktisch aufs Jahr umgelegt)? Dann würde mir nämlich die Rente gekürzt. - Oder wird das nicht als Hinzuverdienst gerechnet, weil Auszahlung nach Ende EM Rente? mfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Günther,

 

Der Betrag aus Ihrem Wertguthaben, der Ihnen im November/Dezember 2025 wegen Störfall ausgezahlt wird, gilt nicht mehr als Hinzuverdienst für die Erwerbsminderungsrente, wenn Ihre EM- Rente bereits zum Ende des Monats August 2025 endet. Für die Anrechnung als Hinzuverdienst ist immer der Zeitraum maßgeblich, in dem Sie die Erwerbsminderungsrente tatsächlich beziehen. Einkommen, dass Ihnen nach Ende des Rentenbezuges zufließt, wird für die abgelaufene Erwerbsminderungsrente nicht mehr berücksichtigt. Allerdings kann die Auszahlung des Wertguthabens steuerlich relevant sein. Hierzu empfehlen wir Ihnen gegebenenfalls eine steuerrechtliche Beratung bei Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater.

 

Für die anschließende, vorgezogene Altersrente ab Ende November 2025 gilt : Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei Altersrenten. Ein im November/Dezember 2025 ausgezahltes Wertguthaben wird daher unter diesen Voraussetzungen auch dort nicht mehr als Hinzuverdienst angerechnet.

 

Für weitergehende Fragen hierzu empfehlen wir Ihnen, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

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