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Auszahlungsbeginn von Hinterbliebendenrente

von Kai17.06.2015 | 15:26
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie lange kann ein Auszahlungsbeginn der "Witwenrente" nach dem Tod des Ehegatten und des dem sofort darauf folgenden Antrags dauern. In meinem Fall wurde eine erste Zahlung für Ende September bzw. Anfang Oktober avisiert. Der Tod des Ehegatten war der 31.03.2015 und Anfang April wurde der Antrag gestellt. Es kann doch nicht sein, dass es 6 Monate dauert bis eine erste Auszahlung erfolgt. Was ist, wenn man selber keine Rente erhält und auch kein weiteres Einkommen hat? Wie soll man diese Zeit überbrücken? Viele Grüße Kai

3 Antworten

Y.am 17.06.2015 | 16:09
Ungewöhnlich, dass ein jetzt erteilter Bescheid erst mit laufendem Zahlungsbeginn ab 01.09.2015 (nachschüssig) anfängt [und die Nachzahlung bis 31.08.2015 einbehalten wurde.] Nach heutigem Stand (17.06.2015) bestensfalls bis 31.07.2015. Vermutlich müssen noch eventuelle Erstattungsansprüche abgeklärt werden. Aber hier im Forum wird Ihnen niemand eine zufriedenstellende Antwort zu Ihrem (Einzel-)Fall geben können. Empfehlung: Rufen Sie die Tel.Nummer an, die auf Ihrem Bescheid steht und fragen mal ganz einfach nach.
KSCam 17.06.2015 | 16:56
Was genaues kann man mit der bekannten Datenlage eigentlich gar nicht sagen, weil vieles unklar ist. Wer hat denn die Zahlung erst im Sept./Oktober avisiert- hat das vielleicht der, der beim Antrag behilflich war vermutet oder haben Sie das irgendwoher schriftlich?. Oder ist das eine eigene Vermutung? Wenn der Verstorbene bereits Rentner war oder als Nichtrentner bereits ein komplett geklärtes Versicherungskonto hatte, kann es durchaus sein, dass der Rentenbescheid nach 4-6 Wochen erteilt werden kann und dann kommt die erste Rente sicher nicht erst im Oktober. Weist das Konto Lücken auf, weil der Verstorbene sich nie um Kontenklärung und Co. gekümmert hat und es müssen noch Unterlagen besorgt werden (vieleicht sogar aus dem Ausland) und /oder hat Witwe oder Witwer so gar keine Ahnung von den Versicherungszeiten des Verstorbenen, dann kann es dauern bis der Beschied kommen kann. Dann wäre es durchaus denkbar, dass die Antragsaufnehmende Stelle völlig realistisch vermutet, dass "es Oktober werden kann" bis der Bescheid kommt - ganz einfach deshalb weil Nachforschungen eben Zeit brauchen. Aber wie gesagt, alles Vermutungen die man angesichts der sehr allgemein gehaltenen Frage anstellen kann, die sich aber im Bereich der Spekulation bewegen. Ein altes Fussballersprichwort sagt: die Wahrheit liegt auf dem Platz, d.h. für Sie, dass Ihnen konkretes allenfalls die Sachbearbeitung des Rententrägers, der den Antrag bearbeitet sagen kann. Und wenn es dauert und der Überlebende kein Einkommen / Ersparnisse hat, gibt es das örtliche Sozialamt........
Eumelam 18.06.2015 | 14:19
Könnte evtl. am Sterbevorschuss (3 Monatsrenten) liegen, der schon ausgezahlt wurde !? War der Verstorbene Rentner, dann kann man innerhalb 4 Wochen nach dem Tod ein Sterbevierteljahr beantragen, was dann relativ zeitnah (2 Wochen) auf dem Konto ist. Bedeutet dann natürlich auch, dass die laufende Zahlung später beginnt.
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