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Experten-Antwort

Auszahlungsphase Riester 60 Jahre

von Uwe17.02.2016 | 16:19
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich 1954 geboren und beziehe seit 2006 eine volle Erwerbminderungsrente die als Dauerrente bis zum Eintritt der Regelaltersrente 2020 gewährt wird. Ich zahle seit 2005 in einen Riester - Altervorsorgevertrag der Sparkasse ein. Meine Fragen: 1. Reicht für den Beginn der Auszahlungsphase schon das Erreichen des vollendeten 60.ten Lebensjahr oder muss auch die Regelaltersrente gewährt sein? 2. Wie hoch darf das Kapital sein, damit eine förderunschädliche Auszahlung (wenn die Rentenzahlungen den Wert der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten) des gesamten Sparguthabens möglich ist. Danke Uwe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uwe,

leider kann die gesetzliche Rentenversicherung Ihre Anfrage nicht beantworten.

Wir empfehlen Ihnen sich an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu wenden.

Für die unschädliche Auszahlung wenden Sie sich ebenfalls an die ZfA oder einen unabhängigen Steuerberater. Sicherlich kann Ihnen auch die Finanzverwaltung diesbezüglich Hilfestellung anbieten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

kpjmkam 17.02.2016 | 16:59
Hallo. Es reicht das 60. Lebensjahr. Vorher nur wenn gesetzliche Rente gezahlt wird. Es gibt für die Kapitalhöhe keine Grenze. Das Kapital kann unschädlich ausgezahlt werden wenn eine Rente aus dem gesamten Kapital nicht den Betrag von monatlich 29,06€ überschreitet (Kleinbetragsrente). Die 29,06 ist für 2016 ein Prozent der monatlichen Bezugsgrösse SGB4.
Uweam 17.02.2016 | 18:50
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mein Sparkassenbearbeiter hat behauptet , dass beide Voraussetzungen ( mindenstens 60 Jahre und Rentenbezug) erfüllt sein müssen und mich mit meinem Antrag abgewiesen. Gibt es eine Möglichkeit das laut Gesetz etc. zu widerlegen? Wie kann ich ausrechnen, ob die Rente aus meinem Gesamtkapital nicht die nonatlichen 29,06 Euro übersteigt?
kpjmkam 17.02.2016 | 19:42
Mensch ich bin ein Schussel. Unter §1.1.4a steht das mit der Kleinbetragsrente.
kpjmkam 17.02.2016 | 19:34
Hallo. Ich würde mir ein Angebot machen lassen für eine monatliche Leibrente. Dann weißt Du auch wie hoch die monatliche Rente wäre. Und bei Ablehnung hast Du es schriftlich und keiner bei der Sparkasse kann sagen so haben wir es nicht gemeint. Ich würde so sehen bis 7000 € wird es sicher eine Kleinbetragsrente. Ich denke der Betrag ist aber noch viel höher. Es kommt mir so vor die Rentenversicherungen arbeiten bei Riesterverträgen mit Sterbetafeln da werden die Leute 110. Jetzt noch das Gesetz AltZertG §1.1.2 und wegen 62 Jahre Übergang in §14. Der zweite Link Allgemeines von der DRV. http://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/index.html und http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente…
kpjmkam 17.02.2016 | 21:20
Hallo. Nochmal ich. Hier ist noch etwas verständlicher sogar mit circa Werten. https://www.mvb.de/content/dam/f0580-0/webn/Vorsorgen/Antwortenk…
Birgit58am 17.02.2016 | 21:58
Hallo, gilt eine volle Erwerbsminderungsrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem, so dass eine Riesterrente vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden könnte (Vertrag von 2005)?
Vor der Renteam 18.02.2016 | 01:55
Zitat von Uwe anzeigenausblenden
Hallo Uwe, ich habe hier eine Berechnung der Sparkasse Pfullendorf-Messkirch über eine Sofortrente. Die Relation ist für 2514 € ein Betrag von 8,35 €. Dh., dass etwa der monatlichen Bezugsgrösse von 29,06 für 2016 ein Betrag von 8730 € gegenübersteht. Im Jahr der Auszahlung sind sie für dieses "Mehreinkommen" steuerpflichtig. Das macht aber je nach EK-Situation ca. 1-2% aus.
Vor der Renteam 18.02.2016 | 22:20
ich habe hier eine Berechnung der Sparkasse Pfullendorf-Messkirch über eine Sofortrente.
Ich muss hier noch ergänzen: Es war nicht die Sparkasse PM sondern die mit ihr zusammenarbeitende Provencial-Versicherung!
Uweam 21.02.2016 | 15:24
Hallo zusammen, Ich bin immer noch mit der Sparkasse im Clinch. In meinen Vorsorgeplusvertrag steht: "Die Ansparphase endet mit Beginn der gesetzlichen Altersvorsorge, frühenstens mit Ende des Monats, in dem der Sparer sein 60. Lebensjahr vollendet hat" Das ist alles klar, 60 bin ich, Regelaltersrente bekomme ich noch nicht, aber eine volle Erwerbminderungsrente bis zum Erreichen der Regelaltersrente. Berechtigt die Erwerbminderungsrente zum Beginnen der Auszahlungsphase und wo steht das? Vielen Dank für Eure Mühe.
kpjmkam 22.02.2016 | 20:31
Hallo Uwe. Die Ansparphase Endet auch immer mit Beginn einer gesetzlichen Rente wegen Alters oder frühestens bei alten Verträgen mit 60 wenn man es so will. Weil Du über 60 bist willst Du es so. Von Auszahlungphase ist hier ja nicht die Rede. In meiner zweiten ,dritten und vierten Post waren die Links zu dem AltZertG. Nach diesem Gesetz sind alle Riesterverträge aufgebaut, sonst wären sie nicht zertifiziert worden. Habe die Stellen auch angegeben. Wenn ich es schriflich hätte würde ich mich damit an die Verbraucherzentrale wenden. Die Sparkassen haben auch eine Schlichtungsstelle. Hier http://www.dsgv.de/de/ueber-uns/schlichtungsstelle/schlichtungss…
kpjmkam 22.02.2016 | 20:40
EM Rente ist keine Rente wegen Alter, aber über 60 kannst Du auch ohne Rente in die Auszahlphase.
kpjmkam 23.02.2016 | 07:50
Hallo. Fällt mir noch ein. Auszahlung kann ja nicht von der Rente abhängig sein. Wenn ein Riestervertrag immer nur mittelbar bespart wurde und man nie in die gesetzliche Rente einbezahlt hat bekommt man ja keine Rente. Dann würde laut Sparkasse der Vertrag ija nie in die Auszahlung kommen.
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