Hallo Uwe,
leider kann die gesetzliche Rentenversicherung Ihre Anfrage nicht beantworten.
Wir empfehlen Ihnen sich an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu wenden.
Für die unschädliche Auszahlung wenden Sie sich ebenfalls an die ZfA oder einen unabhängigen Steuerberater. Sicherlich kann Ihnen auch die Finanzverwaltung diesbezüglich Hilfestellung anbieten.