Wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist, erfolgt der Wechsel in die Altersrente "von Amts wegen", die EM-Rente endet also aufgrund gesetzlicher Bestummung und wird nicht weiter gezahlt. In der Regel bitte allerdings dei DRV einige Monat vorher, einen verkürzten Rentenantrag R0110 auszufüllen, damit beim Übergang in dei Altersrente alles aktuell ist und reibungslos funtioniert. Darum ist es sinnvoll im eigenen Interesse, diesen Kurz-Antrag abzugeben.