Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Babyjahre verschenken?

von Iris28.04.2025 | 13:04
237 Ansichten
4 Antworten
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen :ich bin geschieden und mein Ex-Mann arbeitet in Luxemburg mit Wohnsitz Deutschland. Ich arbeite in Deutschland und wohne hier.Unsere Kinder wurden auch hier in Deutschland erzogen und er unterschrieb bei Scheidung,da ich die Ehejahre in seiner Rente mit Rentenpunkten angerechnet bekomme,dass ich auch die war, die am meisten die Erziehung übernommen hat. Nun bat er mich ihm die Babyjahre zu schenken,damit er mehr Rente bekommt und das käme ja auch mir zu Gute,sagt er. Wenn ich nun aber neu heirate und ich gar keinen Anspruch mehr auf seine Luxemburger Rente habe ,dann habe ich doch meine Babyjahre verschenkt und bekomme die auch in Deutschland nicht mehr.Fehlt also an meiner Rente ,oder sehr ich das falsch? liebe Grüße,Iris F.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.04.2025 | 14:39

Hallo Iris F.,

 

aus Ihren Angaben vermuten wir, dass Sie im Rahmen der Scheidung einen Versorgungsausgleich durchgeführt haben, bei dem die Kindererziehungszeiten Ihnen zugeordnet wurden. Eine rückwirkende Änderung der Zuordnung der Kindererziehungszeiten wäre in diesem Fall nicht möglich.

Zeiten der Kindererziehung können darüber hinaus auch nicht „verschenkt“ werden, sondern es kommt darauf an, welche Erklärungen bereits abgegeben wurden bzw. wer die Kinder erzogen hat.

Die Entscheidung, ob Kindererziehungszeiten auch in der luxemburgischen Rentenversicherung anerkannt werden können oder sie später Anspruch auf eine Rente aus Luxemburg haben, obliegt dem dortigen Versicherungsträger.

Ohne genaue Kenntnis des bisherigen Vorgangs kann Ihnen hier im Forum nicht weitergeholfen werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Fragestellung an Ihren Rentenversicherungsträger.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Du meine Güteam 28.04.2025 | 14:15
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man "Babyjahre verschenken" kann. Kindererziehungszeiten sind kein Wunschkonzert.
santanderam 28.04.2025 | 14:17
Sie sollten ganz dringend eine fachkundige Beratung beanspruchen.
Schadeam 28.04.2025 | 15:35
Wenn Sie die Kinder als Mutter überwiegend erzogen haben, werden die Kindererziehungszeiten bei Ihnen angerechnet. Fertig aus - da gibts keinen Ermessensspielraum. Und warum sollten Sie Ihrem geschiedenen EX etwas schenken? So viel Edelmut (oder sollte ich sagen Dummheit) gibts doch gar nicht, grins
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026