Hallo Iris F.,
aus Ihren Angaben vermuten wir, dass Sie im Rahmen der Scheidung einen Versorgungsausgleich durchgeführt haben, bei dem die Kindererziehungszeiten Ihnen zugeordnet wurden. Eine rückwirkende Änderung der Zuordnung der Kindererziehungszeiten wäre in diesem Fall nicht möglich.
Zeiten der Kindererziehung können darüber hinaus auch nicht „verschenkt“ werden, sondern es kommt darauf an, welche Erklärungen bereits abgegeben wurden bzw. wer die Kinder erzogen hat.
Die Entscheidung, ob Kindererziehungszeiten auch in der luxemburgischen Rentenversicherung anerkannt werden können oder sie später Anspruch auf eine Rente aus Luxemburg haben, obliegt dem dortigen Versicherungsträger.
Ohne genaue Kenntnis des bisherigen Vorgangs kann Ihnen hier im Forum nicht weitergeholfen werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Fragestellung an Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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