Hallo Rosi,
grundsätzlich gehören zu den Reisekosten die erforderlichen Fahrkosten, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten sowie Kosten des Gepäcktransports
Die Entscheidung, ob eine Übernachtung notwendig ist und Kosten hierfür erstattet werden können, erfolgt im Einzelfall durch den zuständigen Rehabilitationsträger. Leider kann daher hierzu daher keine allgemeine Aussage getroffen werden. Erfolgt die Anreise per Bahn und entstehen durch die Unterbrechung der Reise keine Mehrkosten, dürfte dies der Erstattung der Fahrkosten jedoch nicht entgegenstehen. Wir bitte Sie dennoch, sich auf jeden Fall mit Ihrem Rehabilitationsträger in Verbindung zu setzen. Die Daten Ihrer Ansprechpartner finden Sie im Briefkopf der an Sie ergangenen Schreiben (z.B. Bewilligungsbescheid). Wenden Sie sich am besten telefonisch unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an diese. Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und erfolgreiche Rehabilitation.