Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Banksparplan

von Banksparplan10.02.2010 | 14:21
926 Ansichten
3 Antworten
Ich möchte einen Riester-Banksparplan abschließen. Mein Mann ist Beamter auf Lebenszeit. Besteht durch den Riester-Vertrag für meinen Mann auch eine Förderberechtigung oder besteht diese unabhängig vom Banksparplan? Muss was besonderes bei der Antragstellung berücksichtigt werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.02.2010 | 14:41

Beamte gehören grundsätzlich auch zu den förderberechtigten Personen.

2 Antworten

s. a. 28.12.2009am 10.02.2010 | 14:52
Thema/Beitrag: Mittelbare Zulagenberechtigung (Beamter) Teilnehmer: Huckepack-Ehegatte Datum, Zeit: 28.12.2009, 14:58 Uhr Meine Frau (Beamtin in Teilzeit) hat seit drei Jahren einen eigenen Riestervertrag, zahlt ihren Mindesteigenbeitrag und erhält sowohl ihre Grundzulage als auch die Kinderzulagen für drei Kinder. Ich selbst (Beamter, Vollzeit) habe noch keinen eigenen Riestervertrag abgeschlossen, weil wir uns die 4 % Mindesteigenbeitrag nicht leisten können. Ein ebenfalls verbeamteter Kollege hat mich jetzt darauf aufmerksam gemacht, daß ich die Möglichkeit hätte, einen eigenen Riestervertrag ohne festen Mindesteigenbeitrag abzuschliessen, weil angeblich alle Beamten grundsätzlich "mittelbar zulagenberechtigt" wären. Auf diesen Vertrag würden dann jährlich 154 Euro Grundzulage fliessen, ohne daß dies Einfluss auf die Zulagen bei meiner Frau hätte. Angeblich hätte das etwas damit zu tun, daß man als Beamter erst bei Abgabe einer besonderen Einverständniserklärung nach unmittelbar zulagenberechtigt sein soll, und wenn man diese Erklärung nicht abgibt, dann hätte man den gleichen Zulagenstatus wie eine nicht berufstätige Hausfrau oder ein nicht versicherungspflichtiger Selbständiger. Allerdings bin ich bei dem Anbieter, bei dem meine Frau vor drei Jahren ihren Riestervertrag abgeschlossen hat, auf taube Ohren gestoßen. Dieser behauptet, eine solche Regelung würde es nicht geben. Zwei Anrufe beim Servicetelefon der DRV brachten ebenfalls keine klare Linie. Eine Mitarbeiterin meinte, davon hätte sie noch nie etwas gehört, die andere dagegen bestätigte mir dagegen ausdrücklich, daß es genauso wäre, wie mein Kollege mir gesagt hat, aber schriftlich würde es darüber leider nichts geben. Nachdem ich nun nur noch bis Mittwoch Zeit habe, um einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen, bitte ich um die Stellungnahme eines Experten. Ebenso bin ich dankbar für einen Tipp, ob und ggf. wo man etwas "schriftlich" darüber nachlesen kann, damit ich auch den Anbieter überzeugen kann. Thema/Beitrag: RE: Mittelbare Zulagenberechtigung (Beamter) Teilnehmer: Beitrag Datum, Zeit: 28.12.2009, 15:19 Uhr So wie ihr Kollege das beschrieben hat, ist es korrekt!! Der Staat (Zulagenzahler)verlangt von Ihnen dann keine Eigenbeiträge. Allerdings kann der Anbieter sagen, daß er derartige Verträge nicht macht und sagen wir ein anbieterseits festgelegten Eigenbeitrag von zB 30 Eur jährlich in diesen Vertrag gezahlt haben möchte. Weiterer Vorteil: Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags Ihrer Frau, können dann von den 4%Vorjahressteuerbrutto ALLE von der Familie erwarteten Zulagen abgezogen werden, also auch IHRE Grundzulage, die in IHREN Vertrag dann fließt. Sie müssen auch nicht unbedingt einen eigenen Vertrag beim Anbiter Ihrer Frau abschließen. Ergibt sich alles aus §§ 10a iVm 26 EstG. Thema/Beitrag: RE: RE: Mittelbare Zulagenberechtigung (Beamter) Teilnehmer: Knut Rassmussen Datum, Zeit: 28.12.2009, 15:41 Uhr Lesen Sie bitte hier nach rvliteratur.drv-bund.de Rechtshandbuch zum § 79 EStG 3.3.7.2 Einverständniserklärung Nach § 10a Abs. 1a S. 2 EStG hat der o.g. Steuerpflichtige gegenüber seiner zuständigen Stelle (vgl. Abschn. 3.3.7.1) eine Einverständniserklärung mit dem in § 10a Abs. 1a S. 2 Nr.1 bis 4 EStG festgelegten Inhalt abzugeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Abschn. 3.3.7.2.1, 3.3.7.2.2, 3.3.7.2.3 und 3.3.7.2.4. Sofern diese Einverständniserklärung nicht bis zum Ablauf des entsprechenden Beitragsjahrs abgegeben wird, fehlt es an einer materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzung und damit an der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis. In diesen Fällen besteht unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen ggf. ein Anspruch auf mittelbare Zulageberechtigung nach § 79 S. 2 EStG. Für Beamte, die eine Einverständniserklärung nach § 10a Abs. 1a EStG nicht abgegeben haben, liegt keine unmittelbare Förderberechtigung vor. Der Beamte kann jedoch mittelbar zulageberechtigt sein, wenn beim Ehegatten die Voraussetzungen für eine unmittelbare Zulageberechtigung gegeben sind. Ausdrucken und dem Anbieter vorlegen. Manche trauen sich nicht oder wollen keinen Vertrag, in den außer der Zulage nichts eingeht. Aufpassen auch bei Fonds, bei geringer einzahlung schichten die Anbieter wohl auch mal um in renditeschwache Produkte.
Banksparplanam 10.02.2010 | 16:01
Danke für die Inofs
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026