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Experten-Antwort

BAR / 18 Mark

von Dieter26.04.2024 | 11:32
251 Ansichten
18 Antworten
Hallo, wegen Barzahlung werden von der Rente monatlich 9 Euro abgezogen. Wo genau ist das gesetzlich geregelt, dass das 9,00 Euro kostet ?? Danke MfG Dieter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.04.2024 | 07:42

Hallo Dieter,

 

wenn eine Rente in bar gezahlt werden soll, stellt der Deutsche Post Renten Service der berechtigten Person eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung zu, die diese Person bei Ihrer Bank einlösen kann.

Eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung in Deutschland kostet aktuell 9€. Diese 9€ stellt der Renten Service gem. § 47 I SGBI dem Rentner oder der Rentnerin in Rechnung. 

§ 47 I SGBI besagt, dass Kosten, die bei den Barzahlungen von Geldleistungen entstehen, von diesen Leistungen abzuziehen sind.  

 

Die Frage, weshalb eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung 9€ kostet, richten Sie bitte direkt an den Deutsche Post Renten Service.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

 

 

 

 

17 Antworten

Falsche Baustelleam 26.04.2024 | 11:37
Mit Bar-Auszahlungsgebühren der Banken hat die DRV nichts zu tun.
Qam 26.04.2024 | 11:39
Falsche Baustelle schrieb

Mit Bar-Auszahlungsgebühren der Banken hat die DRV nichts zu tun.

Doch, denn es hat nichts mit Gebühren der Banken zu tun.
Ach wasam 26.04.2024 | 11:43
Q schrieb

Doch, denn es hat nichts mit Gebühren der Banken zu tun.

Die Aussage, dass die DRV mit Bar-Auszahlungsgebühren der Banken nichts zu tun hat, ist natürlich vollkommen korrekt. Dass die 9 Euro Gebühren seitens der DRV anfallen, ist natürlich eine andere Sache :-)
Qam 26.04.2024 | 12:11
Ach was schrieb

Die Aussage, dass die DRV mit Bar-Auszahlungsgebühren der Banken nichts zu tun hat, ist natürlich vollkommen korrekt.

Dass die 9 Euro Gebühren seitens der DRV anfallen, ist natürlich eine andere Sache :-)

Um Auszahlungsgebühren einer Bank geht es aber überhaupt nicht, daher ist schon die pure Erwähnung falsch,dass die DRV damit nichts zu tun hat.
Rentenschmiedam 26.04.2024 | 12:16
Guten Tag, man darf dabei ja auch nicht vergessen dass es das Privatvergnügen des Rentners ist wenn er die Rente per Scheck haben will. Jeder kann ein Girokonto bei einer Bank bekommen, dies ist gesetzlich geregelt. Dass Scheckzahlungen halt eben mehr Aufwand bedeuten ist klar und warum sollte das die Versichertengemeinschaft bezahlen? Mit besten Grüßen
Ach wasam 26.04.2024 | 12:23
Q schrieb

Um Auszahlungsgebühren einer Bank geht es aber überhaupt nicht, daher ist schon die pure Erwähnung falsch,dass die DRV damit nichts zu tun hat.

Auch wenn es am eigentlichen Thema vorbeigeht, schreiben Sie hier Quatsch. Aber wenn Sie Probleme mit Logik und Leseverständnis haben, ist das Ihr Problem. Aber macht ja nichts :-)
gut überlegenam 26.04.2024 | 12:42
Ohne hier nur weiter zu spekulieren.... https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Westfalen/DE/Experten… Klären Sie also bitte mit Ihrer zuständigen DRV, ob Sie die Bedingungen erfüllen, dass Ihnen die Rente auch seitens der DRV kostenfrei bar oder per Scheck bezahlt werden kann. Auf evtl. anfallende Gebühren einer barauszahlenden Post-/Bank-/Sparkassenfiliale hat die DRV aber tatsächlich keinen Einfluss! Vielleicht wäre es ansonsten auch eine Alternative, die Rente auf das Konto eines vertrauenswürdigen Familienmitgliedes oder Bekannten überweisen zu lassen? Denn auch das ist grundsätzlich möglich und dann kostenfrei. Klären Sie das auch ggfs. mit der zuständigen DRV, welche Angaben/Unterlagen hierfür benötigt werden würden.
Ihre Entscheidung!am 26.04.2024 | 12:58
Es bedeutet Mehraufwand und die Gebühr ist mit 9 € komplett vom Rentenempfänger zu zahlen. Sonderwünsche kosten eben fast immer Geld. Richten Sie sich,wie fast alle Rentner, ein Girokonto ein und Sie sparen diese 9 €. Ihre Entscheidung!
Dieteram 26.04.2024 | 13:09
Hallo nochmal, ich bin mit der Zahlung der 9 Euro einverstanden. Habe mich bewusst für die BAR Zahlung entschieden. Meine Frage ist nur: Wo genau ist das gesetzlich geregelt, dass es 9,00 Euro kostet ?? Danke MfG Dieter P.S. Bitte sachlich bleiben
gut überlegenam 26.04.2024 | 13:32
Dieter schrieb

Hallo nochmal,

ich bin mit der Zahlung der 9 Euro einverstanden.

Habe mich bewusst für die BAR Zahlung entschieden.

Meine Frage ist nur:

Wo genau ist das gesetzlich geregelt, dass es 9,00 Euro kostet ??

Danke

MfG

Dieter

P.S. Bitte sachlich bleiben

Sie dürfen gern auch lesen, was man Ihnen verlinkt, dann müssten Sie nicht weiter nachfragen, auch wenn Sie schon eine entsprechende Antwort bekommen haben :-) Es ist einerseits im § 47 SGB I geregelt und die Höhe der Kosten, wenn welche anfallen, im Rundschreiben der DRV von 01/2021
Qam 26.04.2024 | 15:04
Ach was schrieb

Auch wenn es am eigentlichen Thema vorbeigeht, schreiben Sie hier Quatsch.

Aber wenn Sie Probleme mit Logik und Leseverständnis haben, ist das Ihr Problem.

Aber macht ja nichts :-)

Blödsinn! Ein Zusammenhang mit einer Bank ist gar nicht gegeben, ergo braucht es auch keine Antwort, in dem eine Bank involviert ist!
Pfändungsbescheid?am 26.04.2024 | 18:03
Dieter schrieb

Hallo nochmal,

ich bin mit der Zahlung der 9 Euro einverstanden.

Habe mich bewusst für die BAR Zahlung entschieden.

Meine Frage ist nur:

Wo genau ist das gesetzlich geregelt, dass es 9,00 Euro kostet ??

Danke

MfG

Dieter

P.S. Bitte sachlich bleiben

oder was soll der Blödsinn.....früher also vor Jahrzehnten habe ich für meine Oma öfters die Rente auf der Post abgeholt.....warum brauchst das heute noch bei 9 Euro Gebühren ....die Onlinebanken führen kostenlose Girokonten und mit Visakarte können Sie überall Ihr Geld abheben....sind Sie etwa wohnsitzlos oder warum das Theater?
Ram 26.04.2024 | 18:30
Q schrieb

Blödsinn! Ein Zusammenhang mit einer Bank ist gar nicht gegeben, ergo braucht es auch keine Antwort, in dem eine Bank involviert ist!

Ach was, mal wieder ein Hilfs-Sheriff von der Schreib-Polizei bei dem es noch nicht einmal zum Oberlehrer gereicht hat. Sehr witzig!
Qam 27.04.2024 | 10:13
R schrieb

Ach was, mal wieder ein Hilfs-Sheriff von der Schreib-Polizei bei dem es noch nicht einmal zum Oberlehrer gereicht hat.

Sehr witzig!

Habe ich es denn hier nur mit Bekloppten zu zun? Da könnte man genau so schreiben, die DRV vergibt keine Kfz - Kennzeichen. Das wäre auch sachlich richtig. Die Antwort mit der Bank war Schrott, in der RICHTIGEN Beantwortung der Frage kommt "Bank" überhaupt nicht vor!
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