Hallo Dieter,
wenn eine Rente in bar gezahlt werden soll, stellt der Deutsche Post Renten Service der berechtigten Person eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung zu, die diese Person bei Ihrer Bank einlösen kann.
Eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung in Deutschland kostet aktuell 9€. Diese 9€ stellt der Renten Service gem. § 47 I SGBI dem Rentner oder der Rentnerin in Rechnung.
§ 47 I SGBI besagt, dass Kosten, die bei den Barzahlungen von Geldleistungen entstehen, von diesen Leistungen abzuziehen sind.
Die Frage, weshalb eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung 9€ kostet, richten Sie bitte direkt an den Deutsche Post Renten Service.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
Mit Bar-Auszahlungsgebühren der Banken hat die DRV nichts zu tun.
Doch, denn es hat nichts mit Gebühren der Banken zu tun.
Die Aussage, dass die DRV mit Bar-Auszahlungsgebühren der Banken nichts zu tun hat, ist natürlich vollkommen korrekt.
Dass die 9 Euro Gebühren seitens der DRV anfallen, ist natürlich eine andere Sache :-)
Um Auszahlungsgebühren einer Bank geht es aber überhaupt nicht, daher ist schon die pure Erwähnung falsch,dass die DRV damit nichts zu tun hat.
Hallo nochmal,
ich bin mit der Zahlung der 9 Euro einverstanden.
Habe mich bewusst für die BAR Zahlung entschieden.
Meine Frage ist nur:
Wo genau ist das gesetzlich geregelt, dass es 9,00 Euro kostet ??
Danke
MfG
Dieter
P.S. Bitte sachlich bleiben
Hallo nochmal,
ich bin mit der Zahlung der 9 Euro einverstanden.
Habe mich bewusst für die BAR Zahlung entschieden.
Meine Frage ist nur:
Wo genau ist das gesetzlich geregelt, dass es 9,00 Euro kostet ??
Danke
MfG
Dieter
P.S. Bitte sachlich bleiben
Auch wenn es am eigentlichen Thema vorbeigeht, schreiben Sie hier Quatsch.
Aber wenn Sie Probleme mit Logik und Leseverständnis haben, ist das Ihr Problem.
Aber macht ja nichts :-)
Hallo nochmal,
ich bin mit der Zahlung der 9 Euro einverstanden.
Habe mich bewusst für die BAR Zahlung entschieden.
Meine Frage ist nur:
Wo genau ist das gesetzlich geregelt, dass es 9,00 Euro kostet ??
Danke
MfG
Dieter
P.S. Bitte sachlich bleiben
Hallo nochmal,
ich bin mit der Zahlung der 9 Euro einverstanden.
Habe mich bewusst für die BAR Zahlung entschieden.
Meine Frage ist nur:
Wo genau ist das gesetzlich geregelt, dass es 9,00 Euro kostet ??
Danke
MfG
Dieter
P.S. Bitte sachlich bleiben
Blödsinn! Ein Zusammenhang mit einer Bank ist gar nicht gegeben, ergo braucht es auch keine Antwort, in dem eine Bank involviert ist!
Ach was, mal wieder ein Hilfs-Sheriff von der Schreib-Polizei bei dem es noch nicht einmal zum Oberlehrer gereicht hat.
Sehr witzig!
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