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Barauszahlung vom Versorgungsausgleich

von Lena22.07.2016 | 20:33
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Mein Mann möchte seine Entgeltpunkte behalten und Versorgungsausgleich an mich auszahlen. Laut meinem Anwalt wäre dies z.B. im Rahmen einer notariellen Vereinbarung möglich. Wir haben von der Rentenversicherung eine Auskunft über den Ehezeitanteil des Anrechts bereits erhalten. Demnach beträgt die Differenz zwischen seinem und meinem korrespondierenden Kapitalwert 36 000 Euro. Was bedeutet dieser Wert? Wie hoch wäre demnach der Betrag, den mein noch Ehemann an mich tatsächlich zahlen müsste, um den Anspruch auszugleichen? Vielen Dank im Voraus

7 Antworten

W*lfgangam 22.07.2016 | 21:20
Hallo Lena, können Sie - oder hilfsweise Ihr Anwalt - lesen? Steht doch in der Berechnung der DRV glasklar drin, wie sich der mtl. Ausgleichswert in Kapitalwert umrechnet. Und nein, dieser Kapitalwert ist nur eine Orientierungsgröße, um andere Kapitalwerte damit auszugleichen. Nebenbei, die Differenz/Kapitalwert ist wirklich mickrig - worum geht es? ...um 100 EUR Monatsrente Differenz in der DRV? Überzeugen Sie den Familienrichter, dass Sie die 36T irgendwo als Altersvorsorge dingfest anlegen - bar auf die Hand gibt es die nicht, höchstens mit anderen Kapitalwerten verrechnet. Und ...bei der nächsten Scheidung finden Sie einen Anwalt, der sich mit Scheidung / Rechtsfolgen des Versorgungsausgleichs / alternativen Teilungsmöglichkeiten auskennt ;-) Gruß w.
Oldenburgeram 23.07.2016 | 23:46
Meine persönliche Meinung, ungeachtet Ihrer Geburtsjahrgänge...: Entscheiden Sie sich nicht für Alternativen. Einzahlungen stehen in keinem Verhältnis zum Vorteil. Ihr zukünftiger Exmann kann de Betrag durchaus besser anlegen. Und Wolfgang hat Recht, diese oder eine ähnliche Beratung sollte eigentlich von Ihren Rechtsanwälten kommen.
****am 25.07.2016 | 13:52
Hallo Lena, m. E. es ist nicht Aufgabe eines RA eine Vermögensberatung vorzunehmen. Die Entscheidung ob Sie sich im Rahmen des VAG Entgeltpunkte aus dem Kapitalwert von 36000,- Euro (= 160 - 165 Euro Monatsrente) in ihrem Rentenkonto gutgeschrieben lassen oder sie diese Summe in Bar erhalten und dann selbst anlegen, treffen sie allein. Die optimistische Einschätzung von W*lfgang und Oldenburger das Geld " irgendwo " anzulegen teile ich in Hinblick auf die aktuell miserablen Renditen auf dem privaten Geldmarkt nicht. Wegen der möglichen Auswirkungen des VAG auf ihre Rentenanwartschften lassen sie sich in einer A+B Stelle der DRV beraten und wegen der Vermögensanlagen lassen sie sich bei Banken und Versicherungen beraten und anschließend entscheiden sie sich.
Oldenburgeram 25.07.2016 | 14:51
Danke, ****, für die andere und vielleicht auch bessere Sichtweise. Ich habe die Angelegenheit wohl zu sehr aus Sicht beider Ehegatten gesehen. Ich würde in diesem Fall den Versorgungsausgleich einfach nach Schema F durchführen lassen. Ihr Mann müsste aktuell sehr viel Geld ausgeben, um ganz viel später einmal keine (relativ geringe) Rentenminderung aufgrund des Versorgungsausgleichs hinnehmen zu müssen. Das war mein Aspekt. Sie haben zwar aktuell einen größeren Betrag zur Verfügung und würden ihn vermutlich aufgrund der derzeitigen Renditemöglichkeiten in die Rentenversicherung parken. Ihr Mann hat später immer noch die Möglichkeit, seinen Malus nach Rechtskraft durch eine Kapitalzahlung in SEINEM Versicherungskonto auszugleichen. Aber das ist wirkliche eine sehr persönliche Entscheidung.
W*lfgangam 25.07.2016 | 19:06
Zitat von **** anzeigen
Hallo ****, da stimme ich Ihnen grundsätzlich zu. ABER, einen 'Anfangsverdacht' dürften/sollten die doch äußern/wohin/welche Möglichkeiten - oder? Schicken die Klienten einfach weiter in die Beratungsstellen DRV/Rathaus ... "hol Dir da mal Rat mit den Berechnungen" - und da fängt aus meiner Sicht die 'Abkassiererei' an - Scheidung pro forma auf den Weg, den 'Rest' klären andere/mach mir den Buckel nicht nass ... so nicht - nur meine Meinung, dass in diesem Bereich zu viel _Nicht-Information_ ist ...bezogen auf Kapitalwerte/wohin - ich könnte schreien, warum soll ich da als Rentenberater die Arbeit des RA machen?!! Gruß w.
****am 26.07.2016 | 10:10
W*lfgang mir ist ein RA, der seine Mandatin/en an entsprechende Fachleute verweist zur Beratung Rente, Vermögensberatung, Steuer etc. lieber als ein RA der sich in den entsprechenden Rechtsgebieten nicht auskennt und den Mandanten irgendwelchen Humbug erzählt. Wir vertreten ja beide den gleichen Standpunkt: Beratung bitte bei der Stelle einholen die dafür zuständig ist. Mein Auto laß ich auch nicht vom Bäcker reparieren.
W*lfgangam 26.07.2016 | 21:46
Zitat von **** anzeigen
Hallo ****, und wenn die _erste_ Lehre Kfz-Mechaniker war - und die gebackenen Räder genauso schön rund sind ;-) Ich hätte da beinahe privat geplaudert, welche/mehrere Ausbildungen die Kiddies heute durchlaufen, eh sie sich finden ... Aber/und, Sie haben natürlich Recht ...Fragen/Antworten dahin, wo es sich fachlich klären lässt. Trotzdem halte ich viele Scheidungsanwälte (vor Ort) einfach für zu dumm, um das Gesamtpaket "Versorgungsausgleich mit allen Folgewirkungen/Alternativen" einschätzen zu können. Und die Zusatzfragen ausschließlich aus Rentensicht zu klären, wenn der abgesägte Ehemann vor einem schnoddert – nee ...da kann man nur Wegweiser sein/hopp zurück, frag deinen Anwalt ... Gruß w.
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