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Experten-Antwort

Barrierefreiheit

von Kremer01.02.2011 | 19:57
1838 Ansichten
10 Antworten
Ich habe eine Frage zur Barrierefreiheit von Formularen: Beim Rentenantrag habe ich angekreuzt, dass die DRV mir weitere Schreiben, wegen Blindheit, bitte als CD schicken möchte. Jetzt kommen die Anschreiben zwar als Word-Datei auf der CD, die Formulare, die noch zusätzlich auszufüllen sind, liegen aber als extra Bögen in Schwarzschrift bei. Im Internet gibt es nicht alle zum Herunterladen (vierstellige Vordrucknummern) und formlose Schreiben werden nicht akzeptiert. Der Vordruck wird dann von der DRV noch einmal zugeschickt. Beim örtlichen Blindenverein haben die Mitarbeiter bedauerlicherweise alle selbst eine Sehbehinderung. Auf Termine beim lokalen Rententräger, wo es eventuell Hilfe geben könnte, wartet man wochenlang. Dort wird empfohlen, sich von Bekannten helfen zu lassen. Es kann aber doch nicht sein, dass Blinde ihren Nachbarn in intimste Daten Einblick geben müssen, um von ihnen die Formulare ausfüllen zu lassen. Besteht nicht doch das Recht, dass in diesen besonderen Fällen auch formlose Schreiben mit den notwendigen Informationen von der DRV akzeptiert werden?

5 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 02.02.2011 | 15:26

Hier nochmals unsere Antwort, mit der hoffentlich jetzt richtigen Verlinkung.

Versuchen Sie telefonisch mit Ihrem Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen und erläutern Sie ihm, warum Sie ggfs. die Antworten in einem formlosen Schreiben mitteilen. Zumindest aber machen Sie auf Ihrem Schreiben einen entsprechenden Vermerk. Einen Grund Leistungen abzulehnen, auch wenn alle Fragen beantwortet sind, sollte es dann nicht geben. Um aber eventuell doch noch das geforderte Formblatt ausgefüllt zu bekommen, können Sie auch Hilfe durch einen Versichertenberater oder Versichertenältesten in Anspruch nehmen. Unter folgendem Link, können sie einen Ansprechpartner ermitteln:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html

Experten-Antwortam 02.02.2011 | 14:20

Versuchen Sie telefonisch mit Ihrem Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen und erläutern Sie ihm, warum Sie ggfs. die Antworten in einem formlosen Schreiben mitteilen. Zumindest aber machen Sie auf Ihrem Schreiben einen entsprechenden Vermerk. Einen Grund Leistungen abzulehnen, auch wenn alle Fragen beantwortet sind, sollte es dann nicht geben. Um aber eventuell doch noch das geforderte Formblatt ausgefüllt zu bekommen, können Sie auch Hilfe durch einen Versichertenberater oder Versichertenältesten in Anspruch nehmen. Unter folgendem Link, können sie einen Ansprechpartner ermitteln:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html

Experten-Antwortam 03.02.2011 | 07:10

Hallo Kremer,

ich möchte abschließend nur noch mal kurz die letzten Sätze der beiden letzten User hervorheben.

Gehen Sie zu einem Versichertenberater bzw. –ältesten oder auf Ihre Gemeinde. Dort bekommen Sie mit Sicherheit schneller einen Termin.

Experten-Antwortam 02.02.2011 | 15:29

Versuchen Sie telefonisch mit Ihrem Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen und erläutern Sie ihm, warum Sie ggfs. die Antworten in einem formlosen Schreiben mitteilen. Zumindest aber machen Sie auf Ihrem Schreiben einen entsprechenden Vermerk. Einen Grund Leistungen abzulehnen, auch wenn alle Fragen beantwortet sind, sollte es dann nicht geben. Um aber eventuell doch noch das geforderte Formblatt ausgefüllt zu bekommen, können Sie auch Hilfe durch einen Versichertenberater oder Versichertenältesten in Anspruch nehmen. Unter folgendem Link, können sie einen Ansprechpartner ermitteln:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html

Experten-Antwortam 02.02.2011 | 16:01

Versuchen Sie telefonisch mit Ihrem Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen und erläutern Sie ihm, warum Sie ggfs. die Antworten in einem formlosen Schreiben mitteilen. Zumindest aber machen Sie auf Ihrem Schreiben einen entsprechenden Vermerk. Einen Grund Leistungen abzulehnen, auch wenn alle Fragen beantwortet sind, sollte es dann nicht geben. Um aber eventuell doch noch das geforderte Formblatt ausgefüllt zu bekommen, können Sie auch Hilfe durch einen Versichertenberater oder Versichertenältesten in Anspruch nehmen. Unter folgendem Link, können sie einen Ansprechpartner ermitteln:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html

5 Antworten

W*lfgangam 01.02.2011 | 20:13
Hallo Kremer, das Problem, dass Barrierefreiheit nicht gleich Barrierefreiheit ist, werden viele (Behörden) haben - mit der Umsetzung bis ins Kleinste hapert es dann. Sie können sich natürlich auch mit Ihren Fragen/Formularen an die nächste Beratungsstelle / das nächste Rathaus/Rentenstelle wenden - üblicherweise werden dann auch Hausbesuche vereinbart - dort wie auch Zuhause ist der Datenschutz gewährleistet und auf Ihre Probleme/Sehbehinderung wird Rücksicht genommen. Natürlich können Sie auch durch ein formloses Schreiben die Fragen der Rentenversicherung beantworten. Es gibt es keinen Formularzwang oder gar amtliche vorgeschriebene Formulare der Rentenversicherung. Die Vordrucke fragen halt nur alle möglichen und unmöglichen Sachverhalte ab, die können Sie genauso gut auf einem weißen Blatt Papier beantworten. Der anfragenden Stelle sollten Sie dann vorsorglich mitteilen, warum Sie das so machen, sonst springt die im Quadrat, weil die heißgeliebten Vordrucke nicht auf dem Schreibtisch liegen ;-) Gruß w.
Kremeram 02.02.2011 | 17:55
Danke für die Hinweise. Beides habe ich bereits versucht. Die verantwortliche Sachbearbeiterin der DRV teilte mir telefonisch mit, das Ausfüllen des Formulars in Schwarzschrift sei bindend. Aus verwaltungstechnischen Gründen sei es nicht möglich, formlose Schreiben zu bearbeiten. Sie selbst sei nicht autorisiert die Daten in einen Vordruck zu übertragen, weil dann die Unterschrift fehle. Die DRV gehe prinzipiell davon aus, dass alleinstehende blinde Versicherte ohnedies Betreuer hätten, die so etwas für sie erledigten, daher sei Barrierefreiheit in diesem Fall nicht vorrangig. Als Blinder dürfe man es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen. Wenn man sowieso vieles über das Internet erledige, seien die persönlichen Daten ja auch nicht wirklich sicher. Bei der lokalen Rentenberatung ist der nächstmögliche zeitnahe Gesprächstermin erst in sieben Wochen verfügbar.
W*lfgangam 02.02.2011 | 21:51
Hallo Herr Kremer, > Die verantwortliche Sachbearbeiterin der DRV teilte mir telefonisch mit, das Ausfüllen des Formulars in Schwarzschrift sei bindend. Wenn ich das lese, dreht sich mir alles. Teilen Sie den Sachverhalt bitte umgehend dem Geschäftsführer Ihrer Rentenversicherung mit Vermerk "Persönlich" mit ...ich bin sicher, "plötzlich" tun sich Wege auf - nicht das man Sie spontan mit dem Dienstwagen abholt und Ihre Frage persönlich aufnimmt, um negative Presse zu vermeiden. Natürlich können Sie auch hier die betreffende Rentenversicherung mit Namen nennen - Internet vergisst nicht, und DAS wird sicher intern zum Nachdenken weitergeleitet ;-) Eigentlich ein Fall für die BILD "Blinde sehen Ihre Rente nicht". Gruß w. ...halten Sie durch. Und ja, auch Ihre Gemeinde vor Ort ist verpflichtet, Ihnen in Rentensachen zu helfen - für 7 Wochen im Voraus werden die sicher nicht überlastet sein.
Kremeram 03.02.2011 | 21:22
Noch einmal vielen Dank. Beim Versichertenältesten dauert es drei Wochen bis zu einem Termin. Nun habe ich mir doch zähneknirschend von einem Nachbarn helfen lassen. Das scheint mir dann doch die einfachere Lösung zu sein. @ Sdadgjadwe Tatsächlich ist „Schwarzschrift“ der offiziell gebrauchte (sozusagen politisch korrekte) Ausdruck, im Gegensatz zu „Braille“ (Punktschrift). Die Bezeichnung „Normalschrift“ wird kaum gebraucht. Für Blinde ist eben nicht normal, was Sie als „normale Schrift“ sehen. Im Grunde ist Punktschrift ja auch wesentlich verbreiteter als all die international existierenden Varianten von Schwarzschrift: Lateinische Schrift, Kyrillisch, Griechisch, Arabisch, Hebräisch, Sanskrit, Chinesisch, Japanisch, Indonesisch…. Braille ist in allen Ländern gleich, also letztlich normaler …
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