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Experten-Antwort

Baujahr 1966 - nach 6 Jahren EM-Rente - wie geht es weiter?

von Franzi M.13.04.2021 | 10:25
231 Ansichten
2 Antworten

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Liebe Experten, aufgrund schwerer Erkrankung, die nun aber überstanden scheint, habe ich 6 Jahre Arbeitsmarktrente bezogen (läuft Ende des Jahres aus). Bis zur Altersrente fehlen mir noch einige Jahre (bin Jahrgang 1966). Nun meine Frage: Ich möchte versuchen ab kommendem Jahr wieder mind.30 Std./Woche zu arbeiten. D.h. keine Rentenverlängerung. Was passiert mit meiner Altersrente? Habe bis zu einer Krankheit gut verdient, dann wurde mir gekündigt und nun kommen die Fragezeichen. Die EM-Rente wurde hochgerechnet, das wäre dann ja hinfällig. Kann also die Altersrente niedriger werden? Was kann ich dagegen tun? Werde zukünftig nur einen "einfachen" Job machen können, d.h. geringer Verdienst. Darf ich selbst etwas in die RV einzahlen oder macht das keinen Sinn? Oder soll ich auf eine weitere Verlängerung und geringere Stundenzahl (Teil-EMR) hinwirken um die hochgerechnete Rente bis zur Altersrente zu erhalten? Rentenberatung gibt es wegen Corona hier nicht und ich müsste dann ja im Sommer einen neuen Antrag stellen deshalb bitte ich hier um Meinungen, Danke vorab !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franzi M.,

aus Ihrer Schilderung ist zu entnehmen, dass Sie davon ausgehen Ihre schwere Erkrankung überstanden zu haben. Solange dies nicht gesichert erscheint, sollten Sie über einen Weitergewährungsantrag nachdenken. Letztlich kommt es auf die Beurteilung des sozialmedizinischen Dienstes an, ob Sie über den Jahreswechsel hinaus eine Arbeitsmarktrente beziehen können.

Sie können stattdessen auch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Dies eröffnet je nach Einschätzung des sozialmedizinischen Dienstes die Möglichkeit gemeinsam mit dem Reha-Fachberater Ihre berufliche Wiedereingliederung zu besprechen und eventuell Leistungen hierzu zu erhalten, ggf. auch neben dem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente.

In Bezug auf die Höhe der Altersrente fällt der sogenannte Besitzschutz auf die bisherige Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente nach 2 Jahren weg, wenn die Rente insgesamt wegfällt. Wird dagegen in unmittelbarem Anschluss eine teilweise Erwerbsminderungsrente weiter bezogen, behalten Sie den Besitzschutz.

Die Einzahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen ist grundsätzlich möglich. Der Beitragsaufwand hierfür ist allerdings nicht unerheblich. Bevor über einen weitergehenden Rentenbezug nicht entschieden ist, sollte eine diesbezügliche Entscheidung zurückgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Franzi M.am 13.04.2021 | 12:26
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort !!!
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