Hallo Franzi M.,
aus Ihrer Schilderung ist zu entnehmen, dass Sie davon ausgehen Ihre schwere Erkrankung überstanden zu haben. Solange dies nicht gesichert erscheint, sollten Sie über einen Weitergewährungsantrag nachdenken. Letztlich kommt es auf die Beurteilung des sozialmedizinischen Dienstes an, ob Sie über den Jahreswechsel hinaus eine Arbeitsmarktrente beziehen können.
Sie können stattdessen auch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Dies eröffnet je nach Einschätzung des sozialmedizinischen Dienstes die Möglichkeit gemeinsam mit dem Reha-Fachberater Ihre berufliche Wiedereingliederung zu besprechen und eventuell Leistungen hierzu zu erhalten, ggf. auch neben dem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente.
In Bezug auf die Höhe der Altersrente fällt der sogenannte Besitzschutz auf die bisherige Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente nach 2 Jahren weg, wenn die Rente insgesamt wegfällt. Wird dagegen in unmittelbarem Anschluss eine teilweise Erwerbsminderungsrente weiter bezogen, behalten Sie den Besitzschutz.
Die Einzahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen ist grundsätzlich möglich. Der Beitragsaufwand hierfür ist allerdings nicht unerheblich. Bevor über einen weitergehenden Rentenbezug nicht entschieden ist, sollte eine diesbezügliche Entscheidung zurückgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung