Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag wurde durch das Eigenheimrentengesetz ab dem 01.01.2008 neu geregelt.
Anbieter von Altersvorsorgeverträgen waren bisher Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften. Seit 01.01.2008 sind die Bausparkassen und Genossenschaften neu hinzu gekommen. .
Seit 01.01.2008 können somit auch Tilgungsleistungen zugunsten eines auf den eigenen Namen lautenden zertifizierten Vertrags oder Beiträge zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags, die zur Tilgung eines im Rahmen des Altersvorsorgevertrages abgeschlossenen Darlehns abgetreten wurden berücksichtigt werden, allerdings nur wenn das Darlehn für eine nach dem 31.12.2007 vorgenommene wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne von § 92 a Abs.1 Satz 1 EStG eingesetzt wurde.