Seit 01/2004 muss auch auf Einmalzahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung der volle Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Die mir bekannte "Bagatellgrenze" (die sich nach einem 20-tel der monatlichen Bezugsgröße richtet) liegt bei einem Gesamtbetrag der Einmalzahlung in Höhe von 14.700 Euro.
Verbindliche bzw. weitere Auskünfte dazu kann und darf Ihnen aber nur die zuständige Krankenkasse erteilen.
MfG