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Experten-Antwort

bAV Ablaufleistung verringert durch Arbeitgeberwechsel

von Sigrid08.03.2020 | 16:46
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5 Antworten

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Liebes Forum, ich habe 2003 über meinen damaligen Arbeitgeber einen Pensionskassen-Vertrag abgeschlossen - komplett über Entgeltumwandlung finanziert. 2016 habe ich meine Arbeitsstelle verloren und habe drei Monate selber in den Vertrag eingezahlt. Ab 2017 hat mein neuer Arbeitgeber den Vertrag "übernommen" - er wird weiterhin nur mit Entgeltumwandlung bedient. Mit Übernahme durch die neue Firma wurde die Ablaufleistung reduziert. Auf meine Nachfrage erhielt ich die Antwort, "dass der Vertrag durch den Wechsel auf Firma ... nicht mehr zu den günstigen Konditionen des Kollektivvertrages geführt werden kann." Ist das rechtens? Immerhin habe ich von Beginn an die höheren Ablaufleistungen als garantierte Werte in meinem Versicherungsschein bestätigt. Leider steht in den Versicherungs-Bedingungen nichts zu diesem Thema. Im Übrigen hätten sich die Werte ja dann eigentlich schon ab dem Zeitpunkt verringern müssen, als ich selber die Beiträge gezahlt habe. Freue mich auf Antworten Sigrid

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sigrid,

ich schließe mich der Antwort von "Siehe hier" an.

Da es sich bei [Betriebsrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente.html nicht um eine Leistung der DRV handelt, können Sie hier im Forum leider keine weiteren verbindlichen Informationen erhalten.

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4 Antworten

Sigridam 21.03.2020 | 14:02
Habe leider noch keine Antworten bekommen. Kennt sich niemand damit aus?
Siehe hieram 21.03.2020 | 17:26
Hallo Sigrid, lesen Sie mal hier: https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente/jobwec… Ansonsten können Sie noch im Betriebsrentengesetz nachschlagen. Da es sich bei Betriebsrenten nicht um eine Leistung der DRV handelt, können Sie hier im Forum leider keine weiteren, verbindlichen, Informationen erwarten. Es gibt aber auch ein www.betriebsrenten-forum.de Vielleicht können Sie dort mehr erfahren.
****am 21.03.2020 | 17:22
Hallo Sigrid, diese Verfahrensweise ist wohl rechtens, siehe hier https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente/jobwec… es wäre unter Umständen günstiger gewesen den Vertrag ruhen zu lassen oder mit eigenen Beiträgen ohne steuerliche Förderung weiter zu bedienen. Noch einen schönen Abend
In der Renteam 23.03.2020 | 17:41
Sehr geehrte Sigrid, leider gibt es kein Forum, dass ich ihnen empfehlen kann. Das oben genannte ist seit 2017 nicht mehr aktualisiert worden. Es gibt noch ein Forum von Direktversicherungsgeschädigten, das ist aber nicht übersichtlich. In Zukunft bitte folgendes überlegen: Bei AG-Wechsel Stilllegung beantragen und den VS-Nehmer auf sich umschreiben lassen. Erst dann eigene Beiträge in die VS einbringen! Dazu sollten sie ihren VS-Träger anschreiben und nähere Informationen erbitten. In ihrem Fall hätten sie dann bemerkt, dass die Beiträge entweder höher ausfallen oder die Ablaufleistung gekürzt würde. Wenn sie den Höchstbetrag einzahlen, kann ja nur die Ablaufleistung verändert werden. Bei eigenen Zahlungen ohne VS-Nehmerwechsel sind diese Beiträge auch doppelt in der Sozialbersicherung zu verbeitragen. Da sind sie dann doppelt gekniffen. Evtl. sollten sie sich auch überlegen, wie ihre Ablaufleistung durch die Sozialversicherung gemindert wird. Der Steuervorteil allein wiegt das meistens nicht auf. Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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