Hallo Sabine,
ob die Luxemburgische Pensionskasse die Einzahlungen eines deutschen Arbeitgebers akzeptiert, können Sie verbindlich nur bei der Pensionskasse erfahren. Ob diese Beträge sich dann auch noch steuermindernd , und somit auch beitragsrechtlich auswirken, müssen Sie bei der zuständigen Finanzbehörde erfragen.