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BAV im Midijob

von Pepe22.01.2009 | 21:54
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3 Antworten

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Hallo, meine Frau arbeitet als Physiotherapeutin in einer Praxis auf Minijob Basis. Sie kann nun mehr Stunden pro Monat ableisten, wodurch sie dann in den Midijobbereich (max. 800,- €) käme. Somit hätte sie aber sozialversicherungspflichtiges Einkommen, so dass sich die Mehrarbeit nicht rechnet. Nach einigen Recherchen bin ich dann auf das Modell des Vereins Minijobrente in Würzburg gestoßen. Demnach wird einfach ein Direktversicherungsvertrag BAV mit maximal 216,- € pro Monat vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen. Das monatliche Einkommen wird auf 616,- € festgelegt (entsprechende Arbeitsstunden pro Monat ergeben sich daraus). Die 216,- € werden an die Versicherung abgeführt und das sozialversicherungspflichtige Einkommen liegt dann bei 400,- €. (Also wieder steuer- und sozialabgabenfrei). Das Model läuft schon seit April 2008 mit mehreren hundert Arbeitnehmern. www.minijobrente.de Bei Nachfrage bei der Minijobzentrale Deutschland (Knappschaft) teilte man uns mit das dieses Model so nicht greifen kann, da der Bruttoarbeitslohn über 400,- € liegt und somit die Knappschaft nicht zuständig sei. Laut Gesetz wirkt sich eine betriebliche Altersversorgung aber Steuer- und Sozialabgaben mindernd aus, somit sollte doch das sozialabgabe- pflichtige Einkommen eigentlich wieder bei 400,- € liegen und somit im Zuständigkeitsbereich der Knappschaft. Weiß irgendjeman darüber Bescheid oder hat entsprechene Informationen über die Rechtmäßigkeit dieses Models? (Verordnungen, Gesetze, Urteile ... Vielen Dank im voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Pepe,

auch nach meiner Einschätzung sollte die von Ihnen dargestellte Variante möglich sein (siehe auch § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV - http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SVEV_1G1). Folge: Es verbleibt beim Minijob und der Zuständigkeit der Minijob-Zentrale.

2 Antworten

einzugstellenprüferam 23.01.2009 | 09:01
das modell ist so absolut legal, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse etc. zählen ebenfalls nicht zum Arbeitslohn (s. § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Aufpassen muss man hächstens auf die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden wegen der ALV.
Pepeam 23.01.2009 | 22:17
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe zeitgleich einige Informationen vom Verein Minijobrente e.V. erhalten, die ich an den Anwalt des Verbands für Physiotherapeuten Deutschland weitergeleitet habe. Der rät nämlich seinen Verbandsmitgliedern von diesem Modell ab, da angeblich die Rechtsgrundlage fehlt. Wenn jemand diese Informationen haben möchte einfach eine E-mail an mich senden. Grüße Pepe
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