Hallo Edmidt,
ob eine Verschiebung der Auszahlung möglich ist, sollten Sie direkt mit Ihrer zuständigen Pensionskasse abklären. Hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Steuern und Krankenversicherungsbeiträge kann ich Sie leider auch nur an Ihr Finanzamt/Ihren Steuerberater bzw. Ihre zuständige Krankenkasse verweisen.