Hallo Damian ,
grundsätzlich ist das eine gute Sache , vor allem da keine Gesundheitsprüfung stattfindet.
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie die Anwartschaften zum neuen Arbeitgeber mitnehmen , wenn sich alle Beteiligten einig sind.
Mitnehmen können Sie nur unverfallbare Rentenansprüche . Arbeitnehmerbeiträge über Bruttoentgeltumwandlung sind sofort unverfallbar.Für Arbeitgeberbeiträge gelten unterschiedliche Fristen.
Der neue Arbeitgeber kann in den bestehenden Vertrag einsteigen oder in sein eigenes Versorgungssystem übertragen.
Sollte beides nicht möglich sein , können Sie Ihren alten Vertrag aber auch ruhen lassen oder mit eigenen Beiträgen privat weiterführen. Die Beiträge sind dann aber nicht mehr steuer - und sozialversicherungsfrei.
Ob der Versicherer im Ernstfall dann Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringt , kann hier natürlich nicht beurteilt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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