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Experten-Antwort

bAv mit BU-Schutz

von Damian23.11.2019 | 21:41
140 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, ich schließe eine Betriebsrente ab (Direktversicherung) mit der Option auf einen Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Ich bin 36 Jahre, verheiratet. Mich interessiert die Meinung der hier vertretenen Profis. Was halten Sie von dieser Option? Ich danke für Ihre Ratschläge, Tipps und Links.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Damian ,

grundsätzlich ist das eine gute Sache , vor allem da keine Gesundheitsprüfung stattfindet.

Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie die Anwartschaften zum neuen Arbeitgeber mitnehmen , wenn sich alle Beteiligten einig sind.

Mitnehmen können Sie nur unverfallbare Rentenansprüche . Arbeitnehmerbeiträge über Bruttoentgeltumwandlung sind sofort unverfallbar.Für Arbeitgeberbeiträge gelten unterschiedliche Fristen.

Der neue Arbeitgeber kann in den bestehenden Vertrag einsteigen oder in sein eigenes Versorgungssystem übertragen.

Sollte beides nicht möglich sein , können Sie Ihren alten Vertrag aber auch ruhen lassen oder mit eigenen Beiträgen privat weiterführen. Die Beiträge sind dann aber nicht mehr steuer - und sozialversicherungsfrei.

Ob der Versicherer im Ernstfall dann Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringt , kann hier natürlich nicht beurteilt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Grobiam 23.11.2019 | 21:46
Sehr viel! Die meinige zahlt ebenfalls nicht nur im Alter, sondern auch bei Invalidität. Da ich dann leider auch in die Erwerbsminderung gekommen bin, gibt es noch etwas obendrauf. Ohne Gesundheitsprüfung klingt noch besser!
Damianam 23.11.2019 | 21:59
Danke Grobi! Könnte es aber ein Nachteil sein, dass wenn ich meinen Arbeitgeber wechsel und mein neuer Arbeitgeber nicht die Betriebsrente übernimmt, dass ich dann ohne Berufsunfähigkeitsschutz dastehe? Wäre blöd ... jahrelang eingezahlt und nichts von gehabt... oder? Ich finde dazu nichts im Angebot ...
Vorsichtam 24.11.2019 | 07:28
Dann machen Sie sich besser mal schlau, wie oft und mit welchen Tricks diese Versicherung im Leistungsfall versuchen, sich um die Leistungspflichtig zu drücken. Da können Ihnen im Ernstfall jahrelange Gerichtsprozesse drohen, um Ihren Anspruch durchzusetzen. Im Übrigen dürfte eine derartige Absicherung in Ihrem Alter nicht sehr preiswert sein. Falls doch, lassen Sie sich speziell von einer entsprechenden Stelle (z.B. Verbraucherzentrale) über den Vertragsinhalt beraten. Fazit: Vorsicht!!
In der Renteam 26.11.2019 | 21:41
Von dieser BUV-Option halte ich überhaupt nichts! Darin sind sich die meisten Versicherungsexperten einig. 1. Die bAV ist nicht mehr transparent 2. Wenn der AG die Versicherung nicht übernimmt, stehen sie allein da. Und es ist nicht gesagt, dass sie hier einen Teil selbst weiterfinanzieren können. Die Bedingungen werden sich auch ändern, da Privat- und kein Gruppenvertrag usw. Ich hatte die BUV immer als Risikoversicherung gestaltet, da muss man sehen, was man sinnvoll absichern will; Familie etc. Das Geld ist dann zwar auch weg, aber man weiß, wofür.
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