Dem Beitrag von "John Maynard Keynes" ist nur die (nochmalige) Empfehlung hinzuzufügen, einen Termin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren, um in Ihrem Fall zu prüfen, ob Sie die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllen und ggf. einen Antrag auf Beitragserstattung (sofern Sie außer den Anrechnungs- auch Beitragszeiten zurückgelegt haben) zu stellen.