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Experten-Antwort

Beamte generell von Reha-Leistungen der DRV ausgeschlossen?

von Fragender07.02.2013 | 23:19
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgender Sachverhalt: Beamtin, Jahrgang 1959, bezieht wegen Dienstunfähigkeit Versorgungsbezüge. Aufgrund der Betreuung eines pflegebedürftigen Kindes werden seit Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung zugunsten ihres Versicherungskontos laufend Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet (das inzwischen erwachsene Kind hat die Pflegestufe I). Aufgrund einer in diesem Monat durchgeführten Krebs-OP möchte die Beamtin, die ja nach Par. 55(2) SGB VI einer versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerin gleichgestellt ist, eine Anschlussheilbehandlung bei der DRV beantragen. Frage: Ist sie aus versicherungsrechtlichen Gründen von der Gewährung von Reha-Leistungen durch die DRV ausgeschlossen? Zitat Gesetzestext: "§ 12 Ausschluss von Leistungen (1) Leistungen zur Teilhabe werden nicht für Versicherte erbracht, die 1. wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, einer Schädigung im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts oder wegen eines Einsatzunfalls, der Ansprüche nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz begründet, gleichartige Leistungen eines anderen Rehabilitationsträgers oder Leistungen zur Eingliederung nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz erhalten können, 2. eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben, 3. eine Beschäftigung ausüben, aus der ihnen nach beamtenrechtlichen oder entsprechenden Vorschriften Anwartschaft auf Versorgung gewährleistet ist, 4. als Bezieher einer Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze versicherungsfrei sind, 4a. eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird, oder 5. sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befinden oder einstweilig nach § 126a Abs. 1 der Strafprozessordnung untergebracht sind. Dies gilt nicht für Versicherte im erleichterten Strafvollzug bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben." Wie ist § 12 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB VI zu verstehen? -Beamteneigenschaft liegt zwar vor, die Beschäftigung als Beamtin wird aber wegen des Bezuges der Versorgung "nicht ausgeübt" (Nr. 3) -Die Beamtin bezieht zwar Versorgung, hat aber noch nicht eine Altersgrenze erreicht (Nr. 4) Vorab Danke für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

§ 12 Abs. 1 Nr. 3 SGB 6 schließt Personen, die aufgrund ihrer Beschäftigung Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen oder entsprechenden Vorschriften haben, von Leistungen zur Teilhabe aus. Damit wird dem Beihilfeanspruch gegen den öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ein Vorrang eingeräumt. Sie sind zwar von der gesetzlichen Rentenversicherung von Leistungen zur Teilhabe ausgeschlossen, sollten diese aber bei Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle beantragen.

Mit freundlichem Gruß

PS.: Lassen Sie derart unsachliche, niveaulose Kommentare abprallen.

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15 Antworten

Selbstverständlicham 08.02.2013 | 05:50
Fordern, fordern, fordern = deutsche Beamte............... Nur um die nicht mehr mit meinen Steuern in Deutschland finanzieren zu müssen, bin ich ausgewandert.
Au Backeam 08.02.2013 | 08:45
Das sehe ich genauso . Iergendwo müssen wir Beamte ja zu sammenhalten. Wenn uns die "Gesellschaft" schon wie aussässige behandelt. Immerhin sind wie die Stützen der Nation.
=//=am 08.02.2013 | 09:20
Zitat von Au Backe anzeigenausblenden
Hallo Fragender, § 12 Abs. 1 Nr. 3 SGB 6 schließt Personen, die aufgrund ihrer Beschäftigung Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen oder entsprechenden Vorschriften haben, von Leistungen zur Teilhabe aus. Damit wird dem Beihilfeanspruch gegen den öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ein Vorrang eingeräumt. Sie sind zwar von der gesetzlichen Rentenversicherung von Leistungen zur Teilhabe ausgeschlossen, sollten diese aber bei Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle beantragen. Mit freundlichem Gruß PS.: Lassen Sie derart unsachliche, niveaulose Kommentare abprallen.
Das sehe ich genauso . Iergendwo müssen wir Beamte ja zu sammenhalten. Wenn uns die "Gesellschaft" schon wie aussässige behandelt. Immerhin sind wie die Stützen der Nation.
Au Backe! Die deutsche Sprache ist wohl nicht so Ihre stärkste Seite.
Anitaam 08.02.2013 | 09:24
Auch für Rehas dauerhaft erwerbsunfähiger Pflichtversicherter ist deren Krankenkasse zuständig. Die DRV zahlt Rehaleistungen nur zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, nicht der Gesundheit.
Au Backeam 08.02.2013 | 09:29
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Das sehe ich genauso . Iergendwo müssen wir Beamte ja zu sammenhalten. Wenn uns die "Gesellschaft" schon wie aussässige behandelt. Immerhin sind wie die Stützen der Nation.
Au Backe! Die deutsche Sprache ist wohl nicht so Ihre stärkste Seite.
Als Beamter liegen meine Stärken auf einem anderen Gebiet. Z.B. schreibe ich Doktorarbeiten für Minister.
Selbstverständlicham 08.02.2013 | 09:30
Kein Wunder, gehen die "Deutschen Beamten" immer früher in Frühpension. Offensichtlich sind die ja für nichts anderes zu gebrauchen..............
=//=am 08.02.2013 | 09:48
Zitat von Au Backe anzeigenausblenden
Hallo Fragender, § 12 Abs. 1 Nr. 3 SGB 6 schließt Personen, die aufgrund ihrer Beschäftigung Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen oder entsprechenden Vorschriften haben, von Leistungen zur Teilhabe aus. Damit wird dem Beihilfeanspruch gegen den öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ein Vorrang eingeräumt. Sie sind zwar von der gesetzlichen Rentenversicherung von Leistungen zur Teilhabe ausgeschlossen, sollten diese aber bei Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle beantragen. Mit freundlichem Gruß PS.: Lassen Sie derart unsachliche, niveaulose Kommentare abprallen.
Das sehe ich genauso . Iergendwo müssen wir Beamte ja zu sammenhalten. Wenn uns die "Gesellschaft" schon wie aussässige behandelt. Immerhin sind wie die Stützen der Nation.
Au Backe! Die deutsche Sprache ist wohl nicht so Ihre stärkste Seite.
Als Beamter liegen meine Stärken auf einem anderen Gebiet. Z.B. schreibe ich Doktorarbeiten für Minister.
Noch schlimmer! Aber beim Abschreiben dürften ja nicht so viele Fehler passieren. ;-)
Au Backeam 08.02.2013 | 10:01
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Das sehe ich genauso . Iergendwo müssen wir Beamte ja zu sammenhalten. Wenn uns die "Gesellschaft" schon wie aussässige behandelt. Immerhin sind wie die Stützen der Nation.
Au Backe! Die deutsche Sprache ist wohl nicht so Ihre stärkste Seite.
Als Beamter liegen meine Stärken auf einem anderen Gebiet. Z.B. schreibe ich Doktorarbeiten für Minister.
Noch schlimmer! Aber beim Abschreiben dürften ja nicht so viele Fehler passieren. ;-)
Woeso denn? Merkt doch eh keiner über 30 Jahre hinweg.
Prof. Düsselam 08.02.2013 | 10:17
Doch, bei Schavan hat man Sie jetzt erwischt. ;)
Au Backeam 08.02.2013 | 11:16
Nein ! Das war ja auch nicht ich ! Momentan schreibe ich für Frau Merkel . Die merkt eh nix.
Ja ist die denn auch schon dienstunfähig ?
Entschuldigen Sie bitte Herr Prof. aber wann bitte war Frau Merkel jehmals dienstfäig? Sie kam in dunkler Nacht mit Trabbi von dort nach hier und wurde die Enkeltochter vin einem gewissen Herrn Kohl. Dieser war 16 Jahre im Glauben er wär Bundeskanzler von Deutschland. Und dieses Amt vererbte er nach langem Warten an diese Frau Merkel. Nein dienstunfähig ist die nicht. Sie vekauft gerade dieses sogennate Deutschland an Griechenland usw. Und den Arabern Panzer damit die auch so ne Demokratie haben.
Zornigeram 08.02.2013 | 14:57
Mit 50 in Pension, dann noch 40 J. Pension. Wir Arbeiter bezahlen diese Typen, die schon lange niemand mehr braucht.
Pensionärexemplar !am 08.02.2013 | 15:15
Mit 50 in Frühpension ?????????? Wir haben ein Pensionärexemplar in der Familie, der war schon mit 46 dienstunfähig. Inzwischen ist er 74 und erfreut sich bester Gesundheit. Kein Wunder, der hat sich nun schon fast 30 Jahre geschont. Aber produziert fleißig Rechnungen für Beihilfe und PKV Allianz. Die restlich redlich arbeitende Familie, wir kommen uns alle wie die letzten Trottel vor. Insbesondere wo es inzwischen abgewirtschaftete arbeitnehmende, DRV-versicherte Familienmitglieder hat, die alters- und krankheitsbedingt unter Schmerzen arbeiten gehen MÜSSEN !
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