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Experten-Antwort

Beamtenpension und witwenrente

von Sonne196312.07.2024 | 10:43
496 Ansichten
5 Antworten
Ich erhalte voraussichtlich ab 1.7.26 eine Pension in Höhe von 2600 Euro. Auf Grund des Todes meines Mannes im Jahr 2007 erhalte ich seitdem eine witwenrente (große, da damals noch ein Kind unter 18 im Haushalt lebte) Frage: inwieweit würde meine witwenrente bzw. meine Pension gekürzt? Grüße Bifi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.07.2024 | 12:01

Auf Ihre Witwenrente wird nach § 97 SGB VI selbst erworbenes Einkommen, das einen Freibetrag übersteigt, zu 40 % angerechnet. Die Höhe des Freibetrages ist variabel und wird grundsätzlich jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Er beträgt momentan 1.038,05 €. Dieser Grundfreibetrag erhöht sich um einen zusätzlichen Freibetrag für jedes Kind des Berechtigten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Ihrer Pension handelt es sich um dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen welches der Einkommensanrechnung zugrunde gelegt wird. Von dem Bruttobetrag Ihrer Pension wird ein Pauschalwert abgezogen (Steuern und Aufwendungen für die soziale Sicherheit). Das ermittelte Nettoeinkommen wird nicht in voller Höhe auf Ihre Hinterbliebenenrente angerechnet. Erst wenn es den Freibetrag überschreitet, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Da bei der Einkommensanrechnung nach altem und neuem Hinterbliebenenrecht unterschieden wird, wäre in Ihrem Fall eine telefonische bzw. persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ratsam

Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

4 Antworten

Passt schonam 12.07.2024 | 10:55
Von der gesetzlichen Witwenrente als Unterhaltsersatzleistung wird wohl nicht viel bleiben. Sie sind ja üppig versorgt im Vergleich zu vielen gesetzlichen Rentnern und sind auf zusätzliche Staatskohle obendrauf wirklich nicht angewiesen.
Beispielrechnungam 12.07.2024 | 11:03
Icham 13.07.2024 | 05:41
Passt schon schrieb

Von der gesetzlichen Witwenrente als Unterhaltsersatzleistung wird wohl nicht viel bleiben.

Sie sind ja üppig versorgt im Vergleich zu vielen gesetzlichen Rentnern und sind auf zusätzliche Staatskohle obendrauf wirklich nicht angewiesen.

Vor allem ist es keine Staatskohle sondern wird aus den Beiträgen der Versicherten aus der Rentenkasse gezahlt. Reicht schon das Sie die üppige Pension auch von der arbeitenden steuerzahlenden Bevölkerung erhält .
Ich aucham 13.07.2024 | 07:21
Hallo. Es ist wohl doch Staatskohle. Sonst könnte man sie auch nicht kürzen. Die Hinterbliebenenrente ist doch eine Sozialleistung für die nie Beiträge gezahlt wurden. Dafür gibt es doch den Bundeszuschuss. Nur die Höhe richtet sich danach was der Verstorbene eingezahlt hat.
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