Hallo Lisaanna,
Fragen zu Ihrer Beihilfeberechtigung oder privaten Krankenversicherung können wir hier im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung leider nicht beantworten.
Sofern Sie im Fall einer Witwenrente privat krankenversichert wären, können Sie zu Ihrer Rente einen Beitragszuschuss für die Krankenversicherung beantragen.
Solange Dein Mann lebt bist Du berücksichtigungfähiger Angehöriger bei Ihm mit der Einkommensgrenze.
Wenn Er gestorben ist bist Du selbst Beihilfeberechtigt. Für selbst Beihilfeberechtigte gibt es keine Einkommensgrenze.
Bekommst auch dann für Deine eigene Rente den Zuschuss für die Krankenversicherung weil Du dann eine eigenständige Krankenversicherung hast.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
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