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Experten-Antwort

Beamtenwitwe Höhe des Einkommens

von Lisaanna05.08.2023 | 10:22
1443 Ansichten
5 Antworten
Mein Mann (78) ist Beamter im Ruhestand und hat Anspruch auf Erstattung der Krankheitskosten durch die Beihilfe (70%). Für die restlichen 30% hat er eine private Krankenversicherung. Ich (70) bekomme eine Rente von 350 € aus der Gesetzl. Rentenversicherung, habe außerdem noch Einkünfte aus Vermietung. Dabei liegt die Summe meiner jährlichen Einkünfte weit unter 20.000 €. Deshalb bin ich über meinen Mann ebenfalls beihilfeberechtigt (70%) und bin über meinen Mann ebenfalls privat versichert (30%). Meine Frage: Falls mein Mann verstirbt, würde ich ja Witwenrente bekommen. Außerdem hat mein Mann Pachteinnahmen, die mir dann zufallen würden. Falls diese Einkünfte insgesamt 20.000 € jährlich übersteigen, wäre ich dann nicht mehr beihilfeberechtigt? Müsste ich mich dann zu 100 % privat versichern? Oder fällt die Einkommensgrenze für die Beihilfeberechtigung für Beamtenwitwen weg? Vielen Dank für Ihre Antwort Ich möchte noch anmerken, dass meine E-Mail-Adresse nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Lisaanna

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.08.2023 | 08:06

Hallo Lisaanna,

 

Fragen zu Ihrer Beihilfeberechtigung oder privaten Krankenversicherung können wir hier im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung leider nicht beantworten. 

Sofern Sie im Fall einer Witwenrente privat krankenversichert wären, können Sie zu Ihrer Rente einen Beitragszuschuss für die Krankenversicherung beantragen.

4 Antworten

KSCam 05.08.2023 | 10:30
Ihre Frage betrifft die Beihilfeberechtigung für Beamte, bzw. deren Witwe. Das beantwortet Ihnen die Besoldungsstelle von der Ihr Mann Pension bekommt - da ist die DRV ganz einfach nicht für zuständig. Schönen Tag noch.
Amtsschimmelam 05.08.2023 | 10:41
Das ist doch eher Beamten-Krimskrams als ein Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung!
Hallo.am 05.08.2023 | 10:50
Solange Dein Mann lebt bist Du berücksichtigungfähiger Angehöriger bei Ihm mit der Einkommensgrenze. Wenn Er gestorben ist bist Du selbst Beihilfeberechtigt. Für selbst Beihilfeberechtigte gibt es keine Einkommensgrenze. Bekommst auch dann für Deine eigene Rente den Zuschuss für die Krankenversicherung weil Du dann eine eigenständige Krankenversicherung hast.
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