Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Beamtenzeit und Rente

von Maria Paul13.05.2010 | 14:14
1544 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe von 1967 bis 1974 bei der Post gearbeitet. In der Zeit von 12/1972 bis 08/1974 war ich beamtet. Danach bin ich ausgeschieden und habe eine Abfindung erhalten. Später habe ich nur noch in der Privatwirtschaft bearbeitet. Jetzt fehlt mir der "beamtete" Zeitraum im Versicherungsverlauf. Kann man da noch etwas dran ändern? Z. B. nachzahlen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Rentenversicherungsträger kann beim damaligen Dienstherren die Prüfung einer Nachversicherung einleiten. Die Nachzahlung freiwilliger Beiträge an den Rentenversichenrungsträger durch den Versicherten, ist für diese Zeit nicht möglich.

5 Antworten

Carlosam 13.05.2010 | 15:07
nein.
Skatrentneram 13.05.2010 | 16:04
nach meiner Meinung ist ihr damaliger AG dazu verpflichtet sie nachzuversichern und für diesen Zeitraum Beiträge zu entrichten. Gehen sie mit ihren Unterlagen zur ihrer nächsten Beratungsstelle der Rentenversicherung und lassen sich dort ausführlich beraten. Die zu entrichtenden Beiträge zur Nachversicherung fordert die Rentenversicherung direkt bei der zuständigen Stelle an, sodass sie sich nicht darum kümmern müssen.
Dickieam 13.05.2010 | 20:01
Warum sind Sie damals beim Ausscheiden nicht in der DRV nachversichert worden? Das wird doch normalerweise automatisch gemacht.
Feliam 14.05.2010 | 07:24
Wenn eine Abfindung beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis gezahlt wurde, sind damit alle Ansprüche aus dieser Zeit untergegangen und eine Nachversicherung nicht möglich. Rentenrechtlich ist da auch nichts mehr zu machen.
Kontenklärungam 14.05.2010 | 08:36
Und diese Lücke bemerken Sie erst nach 40 Jahren??? Welche Angaben haben Sie in den bisherigen Kontenklärungen dazu gemacht???
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026