Liebe USer,
unsere Forenregeln schließen politische Diskussionen aus. Entsprechende Beiträge habe ich gelöscht.
Einen guten Start in die Woche.
Ihr Admin
Hallo Bodo,
Ihr Bekannter hat 2 Möglichkeiten:
1.Er hat natürlich das Recht, freiwillige Beiträge in die
Rentenversicherung einzuzahlen, um die Wartezeit von 60 Monaten
zu erfüllen und damit einen Rentenanspruch zu erwerben. Hier
wäre aber tatsächlich abzuwägen, ob er bereits den Höchstsatz
der Pension erreicht hat und die Rente dann die Pension
entsprechend kürzen würde. Die freiwillig gezahlten Beiträge
würden zwar bei der Pension nicht angerechnet, aber da wäre es
fraglich, ob sich das rechnet.
2.Er kann sich seine Beitragsanteile, die er in den 53 Monaten
seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung gezahlt hat,
erstatten lassen.
Dies sollte aber überlegt werden, falls Ihr Bekannter nicht
privat sondern gesetzlich krankenversichert ist und die
Vorversicherung für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt
hat. Sofern er neben der Pension weitere Einkünfte hat (z. B.
aus Vermietung oder Verpachtung, Kapitalerträge), wäre es für
ihn günstiger eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
zu beziehen, da dann die vorgenannten Einkünfte nicht
beitragspflichtig wären.
Hallo Pensionierter Beamter,
Voraussetzung ist, dass Sie als Bezieher einer gesetzlichen Rente in der Krankenversicherung der Rentner gesetzlich pflichtversichert sind. Hierfür müssen Sie eine Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Ist letzteres der Fall, könnte sich die Einzahlung von freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung lohnen, damit man einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat. Wenn sie aber als Beamter bzw. Ruhestandsbeamter aktuell privat krankenversichert sind, betrifft Sie das Thema leider nicht.
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