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Experten-Antwort

Beamter

von Bodo14.05.2022 | 12:47
110 Ansichten
9 Antworten
ich habe einen Bekannten, der ist Beamter und bezieht eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften. In der gesetzlichen RV hat er 53 Monate Beiträge, da er auch kurz bei einer Firma gearbeitet hat. Laut Rentenversicherungsauskunft hat er im Februar 2022 seine Regelaltersgrenze erreicht, aber keinen Anspruch auf Rente, da er nur 53 Monate hat. Kann er jetzt noch freiwillige Beiträge für einen Rentenanspruch einzahlen?

3 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 15.05.2022 | 23:57

Liebe USer,

unsere Forenregeln schließen politische Diskussionen aus. Entsprechende Beiträge habe ich gelöscht.

Einen guten Start in die Woche.

Ihr Admin

Experten-Antwortam 16.05.2022 | 09:36

Hallo Bodo,

Ihr Bekannter hat 2 Möglichkeiten:

1.Er hat natürlich das Recht, freiwillige Beiträge in die

Rentenversicherung einzuzahlen, um die Wartezeit von 60 Monaten

zu erfüllen und damit einen Rentenanspruch zu erwerben. Hier

wäre aber tatsächlich abzuwägen, ob er bereits den Höchstsatz

der Pension erreicht hat und die Rente dann die Pension

entsprechend kürzen würde. Die freiwillig gezahlten Beiträge

würden zwar bei der Pension nicht angerechnet, aber da wäre es

fraglich, ob sich das rechnet.

2.Er kann sich seine Beitragsanteile, die er in den 53 Monaten

seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung gezahlt hat,

erstatten lassen.

Dies sollte aber überlegt werden, falls Ihr Bekannter nicht

privat sondern gesetzlich krankenversichert ist und die

Vorversicherung für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt

hat. Sofern er neben der Pension weitere Einkünfte hat (z. B.

aus Vermietung oder Verpachtung, Kapitalerträge), wäre es für

ihn günstiger eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

zu beziehen, da dann die vorgenannten Einkünfte nicht

beitragspflichtig wären.

Experten-Antwortam 16.05.2022 | 11:47

Hallo Pensionierter Beamter,

Voraussetzung ist, dass Sie als Bezieher einer gesetzlichen Rente in der Krankenversicherung der Rentner gesetzlich pflichtversichert sind. Hierfür müssen Sie eine Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Ist letzteres der Fall, könnte sich die Einzahlung von freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung lohnen, damit man einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat. Wenn sie aber als Beamter bzw. Ruhestandsbeamter aktuell privat krankenversichert sind, betrifft Sie das Thema leider nicht.

6 Antworten

Abschlägeam 14.05.2022 | 13:06
Hallo Bodo, dies ist eine Frage, die Ihr Bekannter selbst in direkten Beratungsgesprächen einerseits mit der DRV und aber auch mit der Pensionszahlenden Stelle erörtern/sich dort beraten lassen sollte. Ob es in seinem Fall tatsächlich möglich ist, kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Da müssten wohl selbst die auch im 'Beamtenpensionsrecht' versierten User (wie z.B. W°lfgang) ziemlich viel 'rätselraten'. Und verweisen dann aber auch darauf, dass aber die DRV-Rente dann u.U. die Pension kürzt und eine 'Nachzahlung - sofern möglich - sich nicht unbedingt rechnet... etc. Persönliche Beratung erscheint also hier zielführender zu sein. Also sollte Ihr Bekannter am Montag mal ran ans Telefon und hierfür Termine vereinbaren (oder bei der DRV auch online, ist aber teilweise gerade nur eingeschränkt möglich, einfach mal versuchen). Ein schönes Wochenende!
ich denke.am 15.05.2022 | 12:37
Hallo. Wenn er mit seiner Pension die Höchstgrenze seiner Versorgung erreicht hat werden alle gesetzlichen Renten auf die Pension voll angerechnet. Der Betrag über der Höchstgrenze wird bei der Pension ein Ruhensbetrag. Seine fiktive persönliche Höchstgrenze berechnet sich §55.2.1 im BeamtVG. Wenn er aber schon 71,75 % bei der Versorgung erreicht hat braucht er nicht zu rechnen. Wenn keine Berechtigung für eine Rente vorliegt kann man auszahlen lassen ohne Anrechnung auf die Pension.
Bodoam 16.05.2022 | 07:36
Hallo Experte, ist es möglich, dass ich vom Experten der Rentenversicherung noch eine Antwort auf meine Frage erhalte? Danke!
Klausam 16.05.2022 | 08:07
Hören Sie Bodo! Geben Sie mal den Namen von den Postbeamten durch mit den 1700 Euro Rente für 6 Jahre Briefmarke lecken. Den will ich mal kontakten. Klaus
Pensionierter Beamteram 16.05.2022 | 11:26
Rückfrage an den Experten Die Vergünstigung keine Beiträge zur AOK als Pensionär für Mieteinnahmen zu zahlen, gibt es also nur wenn man noch freiwillige Beiträge zahlt und später auch eine Rente von DRV bekommt? Kann man hierzu auch Ihr Angebot annehmen und sich von der Rentenversicherung beraten zu lassen?
W°lfgangam 16.05.2022 | 20:22
Ergänzend: nur insofern doch, als das bei PKV und vollständiger Anrechnung der Rente auf die Pension der 'fette' Beitragszuschuss nicht anzurechnen ist - neben einem vielleicht klitzekleinen Steuerbonus zugunsten der vorrangige auszuzahlenden Rente. Ein paar Peanuts gehen immer ;-) Gruß w.
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