Hallo haraldbrigitte,
unmittelbar zulagenberechtigte Beamte müssen dem Dienstherrn unbedingt die Einverständniserklärung für die Übermittlung der Daten an die ZfA abgeben. Die Folge einer nicht abgegebenen Erklärung ist die, dass der Föderbetrag für das entsprechende Jahr nicht auf den Vertrag gezahlt wird.
Wie es in dem von Ihnen geschilderten Fall bei einer mittelbaren Zulagengewährung über den Ehepartner aussieht, sollte mit dem Vertragspartner der Riesterrente geklärt werden oder direkt mit der Zentralen Zustellenstelle für Altersvermögen (Servicenummer: 03381/ 21 22 23 24).