Hallo Boris,
bitte lassen Sie über Ihren Dienstherrn im Beamtenverhältnis klären, ob und inwieweit Sie die Höchstpension erreichen werden. Sollte das der Fall sein, würde eine gesetzliche Rente auf die Pension angerechnet, d.h. die Pension würde gekürzt.
Lassen Sie sich außerdem von Ihrem Rentenversicherungsträger die Höhe einer ggf. möglichen Beitragserstattung Ihrer Arbeitnehmeranteile ausrechnen.
Erst danach ist eine Einschätzung in Ihrem Einzelfall durch Ihren Dienstherrn bzw. den zuständigen Rentenversicherungsträger möglich.