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Experten-Antwort

Beamtin und Tagesmutter

von Heidi17.01.2012 | 13:55
2458 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich bin Beamtin auf Lebenszeit und derzeit unbezahlt beurlaubt weil ich ein Kind erziehe. Ich überlege Tagesmutter zu werden und werde vmtl. über 400 Euro Brutto verdienen. Werde ich auch als Beamtin rentenversicherungspflichtig in der Tätigkeit als Tagesmutter? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße Heidi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2012 | 15:12

Ja, werden Sie. Versicherungsrechtliche Tatbestände werden grundsätzlich nebeneinander (also jeder für sich) beurteilt.

Die Versicherungsfreiheit beschränkt sich also auf die im Hauptamt ausgeübte Tätigkeit.

Sie erstreckt sich damit nicht auf eine gleichzeitig ausgeübte versicherungsspflichtige selbständige Tätigkeit (BSG v. 02.06.1982).

Im Übrigen besteht während eines unbezahlten Urlaubs aus familienpolitischen Gründen kein dem Grunde nach versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, da es hier an der tatsächlichen Verrichtung der Arbeit fehlt.

Da es also bereits an einem Tatbestand der Versicherungspflicht mangelt, kann auch keine Versicherungsfreiheit für diesen Tatbestand eintreten. Sie sind also während Ihres unbezahlten Urlaub nach Ablauf der Elternzeit trotz Beamteneigenschaft statusrechtlich "NICHT VERSICHERT" anstatt "VERSICHERUNGSFREI". Eine Erstreckung einer Versicherungsfreiheit auf einen anderen Tatbestand kommt hier also in keinem Falle in Frage.

6 Antworten

Heidiam 18.01.2012 | 07:20
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Heißt das im Umkehrschluß auch dass ich für diese Zeit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen RV erhalte? Wenn die Kinder in die Schule kommen wird die Tätigkeit als Tagesmutter geringfügig werden. Wieviele Monate werden denn derzeit bei einer versicherungsfreien Tätigkeit im Konto angerechnet? Oder kommt das nichtmal auf 1 Monat pro Jahr?
Schadeam 18.01.2012 | 07:57
Eine geringfügig selbständige Tagesmutter bekommt überhaupt keine Monate für die RV gutgeschrieben. Das ist nicht so wie beim Minijob! Es gibt da ja auch keinen Arbeitgeber der Pauschalbeiträge zahlt. :) Über die Berücksichtigungszeit bei beurlaubten Beamten will ich mich eigentlich nicht äußern - das ist ohnehin kein Problem der "Praxis" weil der Hauptvorteil der Berücksichtigungszeiten, nämlich dass die Zeit bei den 35 Jahren für die Rente mit 63 mitzählt, bei Lebenszeitbeamten keine Rolle spielt. Außerdem ist die momentane mehr als geringfügige Selbständigkeit ein Hinderungsgrund für die Anrechnung.
Heidiam 18.01.2012 | 10:58
Vielen Dank für die Antwort.
Heidiam 20.01.2012 | 08:28
Als Tagesmutter über 400 Euro bin ich ja aber versicherungspflichtig. Heißt das ich bekomme dann doch die BÜZ? Vielleicht kann ein Experte noch was dazu sagen?
-am 20.01.2012 | 16:39
Beantragen Sie doch mit dem Formular V800 die Kindererziehung- und Berücksichtigungszeit, dann prüft der Versicherungsträger den Sachverhalt. Zu Ihrer letzten Frage habe ich eine Gegenfrage: Für was brauchen Sie die beitragsfreie BÜZ, wenn Sie parallel dazu als versicherungspflichtige Tagesmutter Pflichtbeiträge haben? Online ist die Frage nicht ganz so einfach zu beantworten, weil bei Beamtinnen auch immer zu prüfen ist, ob die Kindererziehungszeit nach dem Beamtenrecht anrechenbar ist. Ich sehe es ähnlich wie Schade: es ist eine mehr theoretische Frage mit wenig Auswirkung auf die Praxis, weil die BÜZ einer Lebenszeitbeamtin eigentlich eh nichts nützt.
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