Guten Tag Pflegerin,
die Auszahlung der Beiträge erfolgt im Rahmen der monatlichen Rentenzahlung, sofern Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen. Hierfür ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen Rentenantrag stellen. Den Antrag sollten Sie ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Informationen finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Kurz-vor-der-Rente/Wie-beantrage-ich-meine-Rente/Wie-beantrage-ich-meine-Rente_detailseite.html
Sollten Sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen, erfolgt eine Neuberechnung der Altersrente nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze von Amts wegen, das heißt, ohne dass Sie einen erneuten Antrag stellen müssen.
Ergänzend noch der Hinweis, dass die Versicherungspflicht aufgrund der Pflegetätigkeit beim Bezug einer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Um also weiter Rentenversicherungsbeiträge durch die ausgeübte Pflegetätigkeit zu erhalten, müssten Sie eine Teilrente in Höhe von maximal 99,99% beantragen.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
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