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Experten-Antwort

Beantragung EM-Rente

von rabbit21.06.2013 | 12:02
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Hallo, unter welchen "Voraussetzungen" kann ein EM-Antrag erneut gestellt werden ? Folgender Sachverhalt: - Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt - seitens DRV abgelehnt - Widerspruch - seitens DRV abgelehnt - auf Klageweg wird verzichtet Reicht eine erweiterte Diagnose ( also bspw. bisher schwere Depression und hinzugekommen nun Psychosen ) aus, um einen erneuten Antrag zu stellen - gibt es zeitliche Sperrfristen bis zur einer neuen Antragsmöglichkeit ?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein erneuter Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung kann jederzeit gestellt werden.

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6 Antworten

Leseram 21.06.2013 | 13:13
Kann mich nur der Meinung von @ so oder so anschließen. Wenn man der Meinung ist erwerbsgemindert zu sein und auch diverse Ärzte diese Meinung teilen, dann sollte man den Klageweg beschreiten. Denn ein erneuter Antrag wird Ihnen wahrscheinlich wieder eine lange Bearbeitungszeit ohne Erfolg bringen.
oder soam 21.06.2013 | 12:08
Wenn wirklich eine ERHEBLICHE Verschlechterung eingetreten ist oder eine schwerwiegende NEUE Erkrankung hinzugekommen ist, dann kann jederzeit ein neuer EM-Rentenantrag gestellt werden. Ansonsten müssten Sie sich natürlich fragen lassen, weshalb Sie nicht vor dem Sozialgericht geklagt haben...!
Fritz R.am 21.06.2013 | 13:34
" auf Klageweg wird verzichtet" Warum ? Es wäre sicher klüger gewesen und war ein grober Fehler ihrerseits den Gerichstweg nicht zu bestreiten. Das darf man so wie Sie nie machen und auf halbem Wege einfach aufgeben ! Siie hätten dann eben die weiteren Erkrankung(en) direkt vor dem SG mit geltend machen müssen und ins Verfahren neu einbringen müssen. Der Richter hätte Sie dann zu 99% - er hätte gar keine andere Möglichekit gehabt - zu einem neutralen Gutachter ( Psychiater ) geschickt und je nach dessen Einschätzung hätten Sie iihre Rente dann bekommen oder eben nicht Grundsätrzlich gibt es keine Fristen die nach rechtskräftiger Ablehnung der EM-rente und verstreichen der Kagefrist einzuhalten wären. Sie können im Prinzip am anderen Tag sofort einen neuen Antrag stellen. Chancen wird dieser aber nur dann haben wenn neue ärztliche Befundberichte , neue Erkrankungen oder die massive Verschlecheterung bereits bestehender Erkrankungen attestieren. Sonst können Sie sich den neuen EM-Antrag gleich sparen. Und eine schwere Depression kann sich ja nun nicht verschlechtern , sondern nur noch verbessern. Mit einer jetzt erst aufgetretenen Psychose verstärken sich ihre Chancen auf die Rente aber ganz erheblich. Darum lohtn sich in dem Fall ein neuer Antrag auf jeden Fall.
Schlaumeieram 21.06.2013 | 16:47
Ob ein Anspruch auf EM-Rente besteht, hängt auch davon ab, weshalb der damalige Antrag abgelehnt wurde. Waren die versicherugsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann es sein, das auch ein neuer Antrag keinen Erfolg verspricht, wenn damals schon eine Erwerbsminderung festgestellt wurde. Wurde der damalige Antrag abgelehnt, weil noch ein entsprechendes Leistungsvermögen besteht und ist zwischenzeitlich eine Verschlechterung eingetreten, dann kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden.
Fritz R.am 21.06.2013 | 13:53
Da wir hier ja unter uns sind, gebe ich ihnen noch den folgenden " Insidertipp " ) : Menschen mit Depressionen und Psyschosen haben oft - leider - auch noch zusätzlich eine oder sogar mehrere Persönlichkeitsstörung(en). Sie sollten ihren behandelnden Psychiater einmal darauf ansprechen, ob auch bei ihnen eine entsprechende Diagnose gestellt werden könnte. Persönlichskeitsstörungen führen nämlich sehr oft auch zur Berentung und in einer Kombination mit schweren Depressionen und Psychosen eigentlich immer... http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung
Alltagsbegleiteram 26.06.2013 | 10:42
Ich möchte hier – ein wenig „off topic“- eine Lanze für psychisch Erkrankte brechen. Es ist für körperlich eingeschränkte „Rentenprofis“ ja eher selbstverständlich, dass man mit viel Sitzfleisch, viel Briefpapier und noch mehr Energie für seine Rechte kämpfen muss. Es ist in Tat aber so, dass gerade Menschen die unter schweren Depressionen leiden, wenn sie im ersten Anlauf keine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen, sehr bald aufgeben. Widerspruchsverfahren und der Klageweg erscheinen Ihnen dann als unüberwindbare Hürden, die ohne fremde Hilfe nicht zu bewältigen sind. Bei Vorliegen einer derartigen Erkrankung reicht die Lebenskraft der Betroffenen oft kaum zum täglichen Leben aus, geschweige denn dazu, ihre Interessen Behörden gegenüber durchzusetzen.
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