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Experten-Antwort

Beantragung Reha von der Krankenkasse oder Beantragung EU-Rente

von Fine08.05.2024 | 17:08
604 Ansichten
8 Antworten
Was ist sinnvoller: von der Krankenkasse aus soll ich eine Reha beantragen, aber dann darf ich jetzt keine EU-RENTE beantragen. Was soll ich tun?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.05.2024 | 20:43

Hallo Fine,

 

Sie sollten für sich in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt Klarheit darüber erlangen, ob und in welchem Umfang Sie noch berufstätig sein können.

 

Danach richtet sich die Antragstellung. Für einen Reha-Antrag spricht der Grundsatz Reha vor Rente, sowie die sogenannte Umdeutung. Das bedeutet, dass der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, wenn sich im Reha-Verfahren herausstellt, dass Sie erwerbsgemindert sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Rehaam 08.05.2024 | 17:16
Sie und Ihr Arzt müssen doch wissen was Sie wollen. Eine Reha oder eine Erwerbsminderungsrente. Die Krankenkasse ist in der Regel auch damit zufrieden, wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, denn dann wird auch geprüft, ob nicht zunächst eine Reha bewilligt wird.
Im Prinzip einfacham 08.05.2024 | 17:23
Wenn Sie nicht die Einstellung Ihres Krankengeldes riskieren wollen, müssen Sie im Prinzip den Reha-Antrag innerhalb der genannten Frist stellen (wenn Sie schriftlich mit Begründung zur Rehastellung mit 10-Wochenfrist aufgefordert wurden mit Rechtsbehelfsbelehrung und Ihr Dipositionsrecht eingeschränkt wurde). Einer bloßen mündlichen "Empfehlung" oder Bitte der Krankenkasse müssen Sie natürlich nicht Folge leisten. Wenn Sie aber gleich einen EM-Rentenantrag stellen wollen , sollten Sie das mit Ihrer Krankenkasse besprechen. Wahrscheinlich hat die Krankenkasse nichts dagegen, weil das ja höchstwahrscheinlich deren Ziel ist, Sie nämlich möglichst schnell in die EM-Rente "loszuwerden" und damit Krankengeld zu sparen. Kann dann aber sehr gut sein, dass Sie dann eben von der DRV bei einer EM-Renten-Antragstellung zuerst in eine Reha gesteckt werden, wegen des Grundsatzes "Reha vor Rente".
gut überlegenam 08.05.2024 | 17:30
Wenn die Krankenkasse Sie auffordert, eine Reha zu beantragen, dann sollten Sie das tun, denn sonst riskieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeldzahlung (das sollte ausführlich im Aufforderungsbescheid der Krankenkasse auch mit Rechtsmittelbehelf stehen). Ein Reha-Antrag ist im Falle dass Sie z.B. gar nicht 'rehafähig' sind, auch gleichzeitig ein Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente, der dann aber ggfs. noch mit dem Formular R0100 bestätigt werden muss, nachdem Ihnen die DRV dann entsprechendes mitgeteilt hat. Oder tatsächlich eine Reha durchgeführt wird und dort dann auch empfohlen wird, EM-Rente zu beantragen. Bei einem EM-Rentenantrag wird aber auch geprüft, ob nicht doch erst einmal eine Reha helfen würde. Im Rehanatrag werden Sie im Übrigen auch gefragt, wie Sie es selbst einschätzen (kann irgendwann wieder arbeiten... kann gar nicht mehr arbeiten... oder so ähnlich). "Was soll ich tun?" fragen Sie... Was 'wollen' SIE denn erreichen? Ihren Gesundheitszustand kann man in einem Forum überhaupt nicht einschätzen, das können Sie und Ihre Ärzte besser. Wenn Sie EM-Rente anstreben, sollten Sie erst einmal mit der Krankenkasse klären, ob Sie damit deren Ansprüchen gerecht werden (nur die kann sagen, ob das 'auch ok' wäre, egal was hier dazu an Meinungen kommt, es geht um IHR Krankengeld!) Letztendlich geht es bei den Krankenkassen überwiegend darum, dass diese selbst eine Erwerbsminderung nicht feststellen dürfen (das darf nur die DRV) und aber, sofern massive Anzeichen bereits vorliegen, dann im Falle der Bewilligung einer EM-Rente ggfs. auch Erstattungsansprüche hätten (wenn die Erwerbsminderung 'rückwirkend' festgestellt würde). Eine endgültige Entscheidung treffen können aber nur Sie, ein Forum kann Ihnen das nicht abnehmen. Hier noch Informationsmaterial zur medizinischen Reha https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis… und zur Erwerbsminderungsrente https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Vielleicht hilft Ihnen das noch bei Ihrer Entscheidungsfindung. Alles Gute!
Bla, blaam 08.05.2024 | 18:09
gut überlegen schrieb

Wenn die Krankenkasse Sie auffordert, eine Reha zu beantragen, dann sollten Sie das tun, denn sonst riskieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeldzahlung (das sollte ausführlich im Aufforderungsbescheid der Krankenkasse auch mit Rechtsmittelbehelf stehen).

Ein Reha-Antrag ist im Falle dass Sie z.B. gar nicht 'rehafähig' sind, auch gleichzeitig ein Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente, der dann aber ggfs. noch mit dem Formular R0100 bestätigt werden muss, nachdem Ihnen die DRV dann entsprechendes mitgeteilt hat. Oder tatsächlich eine Reha durchgeführt wird und dort dann auch empfohlen wird, EM-Rente zu beantragen.

Bei einem EM-Rentenantrag wird aber auch geprüft, ob nicht doch erst einmal eine Reha helfen würde.

Im Rehanatrag werden Sie im Übrigen auch gefragt, wie Sie es selbst einschätzen (kann irgendwann wieder arbeiten... kann gar nicht mehr arbeiten... oder so ähnlich).

"Was soll ich tun?" fragen Sie... Was 'wollen' SIE denn erreichen? Ihren Gesundheitszustand kann man in einem Forum überhaupt nicht einschätzen, das können Sie und Ihre Ärzte besser.

Wenn Sie EM-Rente anstreben, sollten Sie erst einmal mit der Krankenkasse klären, ob Sie damit deren Ansprüchen gerecht werden (nur die kann sagen, ob das 'auch ok' wäre, egal was hier dazu an Meinungen kommt, es geht um IHR Krankengeld!)

Letztendlich geht es bei den Krankenkassen überwiegend darum, dass diese selbst eine Erwerbsminderung nicht feststellen dürfen (das darf nur die DRV) und aber, sofern massive Anzeichen bereits vorliegen, dann im Falle der Bewilligung einer EM-Rente ggfs. auch Erstattungsansprüche hätten (wenn die Erwerbsminderung 'rückwirkend' festgestellt würde).

Eine endgültige Entscheidung treffen können aber nur Sie, ein Forum kann Ihnen das nicht abnehmen.

Hier noch Informationsmaterial zur medizinischen Reha

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/medizinische-reha_node.html

und zur Erwerbsminderungsrente

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Vielleicht hilft Ihnen das noch bei Ihrer Entscheidungsfindung.

Alles Gute!

Die überflüssige Langfassung von @Reha!🤦‍♂️😂
KSCam 08.05.2024 | 21:12
Wer sagt, dassSie Rente nicht beantragen dürfen? So dürfte Ihnen das niemand gesagt haben. Aber die anderen haben das warum ja auch schon geschrieben (mal mehr und mal weniger ausführlich)
Nachfrageam 09.05.2024 | 07:49
Ich nehme an, dass Sie mit "EU-Rente" eine Erwerbsminderungsrente meinen? Wobei sich mir hier die Frage stellt, wer Ihnen denn einen EMR-Antrag "verboten" haben soll? Es liegt doch alleine in Ihrem Ermessen, ob Sie - außer einem Reha-Antrag, den Sie tatsächlich (wenn die KK Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat) stellen müssen - auch noch einen EMR-Antrag stellen? Stellen Sie also den EMR-Antrag und warten Sie ab, wie er beschieden wird, viel Glück!
gut überlegenam 09.05.2024 | 12:12
Bla, bla schrieb

Die überflüssige Langfassung von @Reha!🤦‍♂️😂

parallel geschrieben - und ob es 'überflüssig' ist, mag der Fragesteller beurteilen nicht der mich hier ständig verfolgender 'Bla,bla', der sich immer freut, wenn ich Beiträge schreibe, damit er auch mal was schreiben kann, wenn auch nie etwas zur eigentlichen Fragestellung. Auch ihm also einen schönen Feiertag! :-)
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