Hallo Fine,
Sie sollten für sich in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt Klarheit darüber erlangen, ob und in welchem Umfang Sie noch berufstätig sein können.
Danach richtet sich die Antragstellung. Für einen Reha-Antrag spricht der Grundsatz Reha vor Rente, sowie die sogenannte Umdeutung. Das bedeutet, dass der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, wenn sich im Reha-Verfahren herausstellt, dass Sie erwerbsgemindert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die überflüssige Langfassung von @Reha!🤦♂️😂
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