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Experten-Antwort

Beantragung Schweizer Rente

von Renate17.11.2022 | 12:08
406 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 63 Jahre alt, lebe in Deutschland und erhalte eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Mit 64 Jahren habe ich Anspruch auf eine sehr kleine Schweizer Rente. Meine Fragen: - Wo beantrage ich die Schweizer Rente? Bei der DRV oder in der Schweiz? - Ändert sich hierdurch etwas bei meiner Erwerbsminderungsrente? - Wie lange vorher sollte ich die Rente beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Renate,

den Ausführungen der anderen User schließen wir uns an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 17.11.2022 | 12:58
Die CH Rente beantragen Sie dort wo Sie auch deutsche Renten beantragen. Also bei Rathaus, DRV, einem Versichertenberater oder eben auch online. Das entsprechende Formular ist das "A0011", dass Sie googeln können. Ist eigentlich relativ "idiotensicher auszufüllen". Die Kollegen in der Schweiz empfehlen eine Antragsstellung etwa 6 Monate vor dem Rentenbeginn, als Praktiker meine ich es kommt darauf an ob Ihre CH Zeiten bereits zusammengestellt sind. Hat jemand bereits einen AHV Kontoauszug mit allen CH Zeiten, dann reicht auch der Antrag 2 oder 3 Monate vorher. Denn wenn alles bereits im Vorfeld geklärt ist, werden auch die CH Behörden keine 6 Monate brauchen um festzustellen dass Sie leben und auf welches Konto die "Franken gehen sollen". Das müsste doch eigentlich in 4 Wochen erledigt sein......meine ich....
Schadeam 17.11.2022 | 13:26
ja, die hat keinen Einfluss....
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