Den Ausführungen von "? Antwort 19.03.2012 - 10:52" wird zugestimmt.
Ergänzend jedoch noch folgender Hinweis:
Für Personen ab Jahrgang 1952 wird stufenweise das Lebensalter für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen angehoben. Bei ab Februar 1952 geborenen Personen ergibt sich eine Anhebung von 2 Monaten (60 + 2). Sollten Sie daher Jahrgang 1952 sein, bitte ich dies zu beachten. Eine Anhebung des Lebensalters findet nicht statt, wenn vor dem 01.01.2007 eine Vereinbarung wegen Altersteilzeit getroffen wurde.