Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beantragung Schwerbehindertenrente???

von Fragesteller19.03.2012 | 10:21
2305 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Zurzeit erhalte ich eine volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente. Seit dem 01.03.2012 steht mir die Altersrente für Schwerbehinderte (GdB 50) zu. Hier im Forum lese ich immer öfter, dass auch unbefristete EMR überprüft werden können. Da ich mich bei der letzten Verlängerung der EMR während des Verfahrens (u.a. zwei Besuche bei Gutachtern der DRV) total verrückt gemacht habe und ich in solch einen Zustand nicht mehr geraten möchte, ziehe ich Erwägung noch in diesem Monat die Schwerbehindertenrente zu beantragen. Da ich seit Beginn der EMR nicht mehr gearbeitet, ändert sich an der Rentenhöhe vermutlich nichts. Und nun meine Fragen: 1. Wird der Rentenbeginn der neuen Rente rückwirkend auf den 01.03.2012 festgelegt? 2. Laufen die Zahlungen der EMR bis zum neuen Rentenbescheid weiter? 3. Wie lange wird es ungefähr dauern, bis der neue Bescheid erstellt wird? Für Antworten, insbesondere der eines DRV-Experten, wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von "? Antwort 19.03.2012 - 10:52" wird zugestimmt.

Ergänzend jedoch noch folgender Hinweis:

Für Personen ab Jahrgang 1952 wird stufenweise das Lebensalter für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen angehoben. Bei ab Februar 1952 geborenen Personen ergibt sich eine Anhebung von 2 Monaten (60 + 2). Sollten Sie daher Jahrgang 1952 sein, bitte ich dies zu beachten. Eine Anhebung des Lebensalters findet nicht statt, wenn vor dem 01.01.2007 eine Vereinbarung wegen Altersteilzeit getroffen wurde.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 19.03.2012 | 10:54
1) Wenn Sie den Rentenbeginn so beantragen und den Antrag bis Ende Mai stellen, ist das kein Problem. 2)ja 3)kann Ihnen keiner genau vorhersagen, ist aber unerheblich (siehe Antwort 2)
?am 19.03.2012 | 10:52
Zu 1):Ich gehe mal davon aus, dass Sie im Februar 2012 60 geworden sind. Insofern müssten Sie grds. den Rentenantrag auf Altersrente nach § 99 SGB VI innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Anspruchserfüllung stellen (= 01.03.2012 - 31.05.2012 Frist), damit die Rente am 01.03.2012 beginnen kann. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass alle anderen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt ebenfalls erfüllt sind. Zu 2): Die Zahlung laufen bis zum neuen Bescheid weiter, die Zahlbeträge werden maschinell gegeneinander aufgerechnet. Zu 3): Das kann man nicht genau sagen, es müsste aber grundsätzlich sehr schnell gehen, wenn soweit alles geklärt ist, wovon ich jetzt mal aufgrund Ihrer Angaben ausgehe.
Fragestelleram 19.03.2012 | 13:06
Vielen Dank an alle für die schnellen Antworten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026