Guten Tag Uwe, die Beantragung einer 99,99% Teilrente ist vorteilhaft, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, gleichzeitig in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und gesetzlich krankenversichert sind. In diesem Fall haben Sie im Beschäftigungsverhältnis bei Erkrankung nach Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung (6Wochen) weiterhin einen Anspruch auf Krankengeldzahlung neben der Rentenzahlung. Sollten Sie privat krankenversichert sein, entfällt dieser Vorteil.