Hallo Matze1987,
Ob bei Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente weiterhin ein Anspruch auch Harz IV besteht, ist unter anderem von der Höhe der Rente sowie evtl. weiterem Einkommen abhängig. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Jobcenter.
Freundliche Grüße