Guten Tag,
wenn Sie und Ihr Ehemann im Herkunftsgebiet Kinder erzogen haben und Ihnen - im Gegensatz zur Ihrem Ehemann - die Spätaussiedlereigenschaft nicht zuerkannt wurde, ist eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der Rente Ihres Ehemanns möglich, wenn ein Nachweis der überwiegenden Erziehung durch den Vater erfolgt(e) oder eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgegeben wird/ wurde. Die übereinstimmende Erklärung ist nach § 28b Satz 2 FRG innerhalb eines Jahres ab dem Zuzugstag (Datum der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet mit der Absicht dort den gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen) abzugeben. Wenn ein Elternteil – wie nach Ihren Angaben – nach dem 31.12.1996 verstorben ist, ist dem überlebenden Elternteil bei einer gemeinsamen Erziehung im Wege der Rechtsauslegung auch das Recht zur alleinigen Abgabe der „gemeinsamen“ Erklärung einzuräumen, jedoch ebenfalls unter Beachtung der einjährigen Frist ausgehend vom Datum des Zuzugs.
Da wir nicht in Kenntnis aller entscheidungsrelevanten Daten und Umstände sind, wäre es ggf. ratsam, wenn Sie sich zur Beratung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam
Die Zuordnung von Zeiten der Kindererziehung zum Vater ist nur möglich, wenn er die Kinde überwiegend erzogen hat, d.h. er war zuhause und Sie waren arbeiten. Bei gemeinsamer Erziehung bekommt die Mutter diese Zeiten. Ich gehe mal erfahrungsgemäß davon aus, dass der Vater nicht überwiegend erzogen hat. Dass Sie die Zeiten nicht bekommen können weil die Voraussetzungen bei Ihnen fehlen, ändert daran gar nichts, dass dann keiner Zeiten der Kindererziehung bekommt.
Mit besten Grüßen
Kann ich denn als Witwe für meinen verstorbenen Mann einen Antrag stellen? Weil ich ja auch die Erbin war bzw. bin? Oder lehnt das die Rentenkasse ab, weil ich den Antrag gar nicht stellen kann??
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.