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Experten-Antwort

Beantragung von Kindererziehungszeiten bei meinem verstorbenen Ehemann

von Irina K.26.11.2025 | 11:27
269 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich bin als Ehegattin eines Spätaussiedlers nach Deutschland gekommen und bekomme daher keine Kindererziehungszeiten. Mein Mann ist 2008 verstorben und ich beziehe Witwenrente von ihm. Nun möchte ich gerne die Erziehungszeiten im Konto meines Mannes beantragen. Frage: Geht das? Kann ich als Witwe für ihn einen Antrag stellen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2025 | 14:28

Guten Tag,

 

wenn Sie und Ihr Ehemann im Herkunftsgebiet Kinder erzogen haben und Ihnen - im Gegensatz zur Ihrem Ehemann - die Spätaussiedlereigenschaft nicht zuerkannt wurde, ist eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der Rente Ihres Ehemanns möglich, wenn ein Nachweis der überwiegenden Erziehung durch den Vater erfolgt(e) oder eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgegeben wird/ wurde. Die übereinstimmende Erklärung ist nach § 28b Satz 2 FRG innerhalb eines Jahres ab dem Zuzugstag (Datum der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet mit der Absicht dort den gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen) abzugeben. Wenn ein Elternteil – wie nach Ihren Angaben – nach dem 31.12.1996 verstorben ist, ist dem überlebenden Elternteil bei einer gemeinsamen Erziehung im Wege der Rechtsauslegung auch das Recht zur alleinigen Abgabe der „gemeinsamen“ Erklärung einzuräumen, jedoch ebenfalls unter Beachtung der einjährigen Frist ausgehend vom Datum des Zuzugs.

 

Da wir nicht in Kenntnis aller entscheidungsrelevanten Daten und Umstände sind, wäre es ggf. ratsam, wenn Sie sich zur Beratung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam

5 Antworten

Rentenschmiedam 26.11.2025 | 12:20
Die Zuordnung von Zeiten der Kindererziehung zum Vater ist nur möglich, wenn er die Kinde überwiegend erzogen hat, d.h. er war zuhause und Sie waren arbeiten. Bei gemeinsamer Erziehung bekommt die Mutter diese Zeiten. Ich gehe mal erfahrungsgemäß davon aus, dass der Vater nicht überwiegend erzogen hat. Dass Sie die Zeiten nicht bekommen können weil die Voraussetzungen bei Ihnen fehlen, ändert daran gar nichts, dass dann keiner Zeiten der Kindererziehung bekommt. Mit besten Grüßen
FRGam 26.11.2025 | 12:37
Selbst wenn Ihr Mann die Kinder überwiegend erzogen hätte, wären die Fristen zur Antragstellung nach dem FRG längst abgelaufen.
wram 26.11.2025 | 12:39
Sie kommen nach 15 Jahren damit an, ihr Mann ist 2008 gestorben, krass.
KSCam 26.11.2025 | 17:14
Irina K. schrieb

Kann ich denn als Witwe für meinen verstorbenen Mann einen Antrag stellen? Weil ich ja auch die Erbin war bzw. bin? Oder lehnt das die Rentenkasse ab, weil ich den Antrag gar nicht stellen kann??

Das hätte im ersten Jahr nach der Einreise erfolgen müssen (siehe Expertenantwort) und diese Zeit ist höchstwahrscheinlich längst abgelaufen. Seit wann leben Sie in D?
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