Guten Tag, Markus_1961,
ich kann auf die Antwort von "." verweisen, die es auf den Punkt bringt.
Ein Wechsel von Voll- in Teilrente oder umgekehrt ist für jeden zukünftigen Monatsersten möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Bei Bezug einer Vollrente werden die Abzüge lebenslang festgeschrieben und werden nicht mehr reduziert. Ein späterer Wechsel in eine Teilrente spart also keine Abzüge.
Anders ist es, wenn man bei Rentenbeginn nur eine Teilrente beantragt. Dann reduzieren sich die Abzüge für den noch nicht in Anspruch genommenen Rententeil.
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