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Experten-Antwort

Beantragung Witwenrente: Benötigte Formulare und Angaben

von Witwenrentenbeantragung02.03.2024 | 08:35
1279 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, welche Formulare bzw. Angaben werden in diesem Fall der Beantragung einer Witwenrente (Tod im Jahr 2024) benötigt (Sterbevierteljahr wurde bereits beantragt und abgerechnet): - Witwe Jahrgang 1931, Verstobener Jahrgang 1931, Heirat im Jahr 1953 - Witwe hat als Erwerbsersatzeinkommen eigene Renteneinnahmen und eine Hinterbliebenenrente aus der betrieblichen Altersversorgung des Verstorbenen - die Witwe hat kein Erwerbseinkommen Werden auch in dieser Konstellation keine anderen Einkommen angerechnet und entfällt damit bspw. die Angabe von Zinsen und dgl., falls über dem Sparer-Pauschbetrag? Vielen Dank für die Expertenantwort bereits im Voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.03.2024 | 09:25

Hallo,

den Antworten von @Rente ist nichts hinzuzufügen. Aber auch ich empfehle die Antragsstellung über den Versichertenberater, eine Auskunfts- und Beratungsstelle oder der Gemeindeverwaltung.

4 Antworten

Renteam 02.03.2024 | 09:11
Also Sie benötigen dafür den R0500 R0660 R0810. Am Besten Sie kontaktieren einen Versichertenältesten in Ihrer Nähe, der nimmt das kostenfrei für Sie auf. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… Nein Zinsen und Kapitaleinkünfte werden nicht angerechnet nur die eigene Rente der Witwe.
Witwenrentenbeantragungam 02.03.2024 | 09:27
Rente schrieb

Also Sie benötigen dafür den R0500 R0660 R0810.

Am Besten Sie kontaktieren einen Versichertenältesten in Ihrer Nähe, der nimmt das kostenfrei für Sie auf.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Nein Zinsen und Kapitaleinkünfte werden nicht angerechnet nur die eigene Rente der Witwe.

Vielen Dank! Wenn Kapitalerträge aber ohnehin in diesem Fall nicht angerechnet werden: Wäre trotzdem in dem Formular R0660 auch der Punkt 8.3 auszufüllen, falls Kapitaleinnahmen > 1 TEUR? Falls ja, würde das dann dazu führen, noch ein viertes Formular ausfüllen zu müssen (R0680 bzw. R0682) - jedoch eigentlich ohne von der DRV letztlich berücksichtigt zu werden, nicht? Ja, der Versichertenälteste ist hier wohl einzuschalten...
Berateram 02.03.2024 | 10:38
Rente schrieb

Zum Glück steht alles auf den Formularen, wenn man auch liest. Ziffer 8 und 9 sind nur auszufüllen wenn Ehe nach 2001 geschlossen wurde usw.

Vergessen Sie schnell den versuch Ihrer eigenständigen Antragstellung und buchen Sie einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung oder bei einem Versichertenberater oder Versichertenältesten. Hier unter Beratung vor Ort! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
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