Hallo,
den Antworten von @Rente ist nichts hinzuzufügen. Aber auch ich empfehle die Antragsstellung über den Versichertenberater, eine Auskunfts- und Beratungsstelle oder der Gemeindeverwaltung.
Also Sie benötigen dafür den R0500 R0660 R0810.
Am Besten Sie kontaktieren einen Versichertenältesten in Ihrer Nähe, der nimmt das kostenfrei für Sie auf.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Nein Zinsen und Kapitaleinkünfte werden nicht angerechnet nur die eigene Rente der Witwe.
Vielen Dank!
Wenn Kapitalerträge aber ohnehin in diesem Fall nicht angerechnet werden: Wäre trotzdem in dem Formular R0660 auch der Punkt 8.3 auszufüllen, falls Kapitaleinnahmen > 1 TEUR?
Falls ja, würde das dann dazu führen, noch ein viertes Formular ausfüllen zu müssen (R0680 bzw. R0682) - jedoch eigentlich ohne von der DRV letztlich berücksichtigt zu werden, nicht?
Ja, der Versichertenälteste ist hier wohl einzuschalten...
Zum Glück steht alles auf den Formularen, wenn man auch liest. Ziffer 8 und 9 sind nur auszufüllen wenn Ehe nach 2001 geschlossen wurde usw.
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