Hallo Fragender,
eigentlich sollte der Beitragszuschuss bereits mit der Rente zusammen beantragt worden sein. Wenn nicht, dann sofort den Antrag stellen um den Zuschuss rückwirkend ab Oktober zu bekommen!
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Hallo Fragender,
eigentlich sollte der Beitragszuschuss bereits mit der Rente zusammen beantragt worden sein. Wenn nicht, dann sofort den Antrag stellen um den Zuschuss rückwirkend ab Oktober zu bekommen!
... sorry, nicht rückwirkend ab Oktober sondern natürlich ab Rentenbeginn.
Hallo Fragender,
es gibt hierzu einen Vordruck (R0820). Aber falls Sie eine Kopie des Rentenantrags haben, sehen Sie diesen mal durch, ob die Frage zum Beitragszuschuss mit "Ja" beantwortet wurde.
Sehen Sie in Ihrem Ausdruck bitte unter dem Formular R0100 nach, ob dort unter der Überschrift "Krankenversicherung der Rentner" die Frage "Beantragen Sie einen Zuschuss zu den Aufwendungen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen?" mit "Ja" beantwortet wurde. Ist dies der Fall, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, stellen Sie den Antrag lieber noch einmal, um keine Fristen zu versäumen.
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