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Experten-Antwort

Beaqntragung KV Zuschuss

von fragender15.12.2015 | 11:28
1230 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Rentenantrag läuft seit Oktober. Wann muss ich den Zuschuss zur KV beantragen??? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

eigentlich sollte der Beitragszuschuss bereits mit der Rente zusammen beantragt worden sein. Wenn nicht, dann sofort den Antrag stellen um den Zuschuss rückwirkend ab Oktober zu bekommen!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

... sorry, nicht rückwirkend ab Oktober sondern natürlich ab Rentenbeginn.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

es gibt hierzu einen Vordruck (R0820). Aber falls Sie eine Kopie des Rentenantrags haben, sehen Sie diesen mal durch, ob die Frage zum Beitragszuschuss mit "Ja" beantwortet wurde.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Sehen Sie in Ihrem Ausdruck bitte unter dem Formular R0100 nach, ob dort unter der Überschrift "Krankenversicherung der Rentner" die Frage "Beantragen Sie einen Zuschuss zu den Aufwendungen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen?" mit "Ja" beantwortet wurde. Ist dies der Fall, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, stellen Sie den Antrag lieber noch einmal, um keine Fristen zu versäumen.

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3 Antworten

fragenderam 15.12.2015 | 11:55
Danke für die schnelle Antwort. Wie beantragt den Zuschuss, gibt es Vordrucke oder Formlos?
fragenderam 15.12.2015 | 12:07
Der Antrag wurde Online gestellt. Der Berater ist auf die Frage der Privatversicherung eingegangen. Dann kann ich wohl davon ausgehen, dass dies berücksichtigt wurde. Ich habe nur einen Ausdruck der Online Übermittlung.
W*lfgangam 15.12.2015 | 19:30
Hallo fragender, falls Sie beihilfeberechtigt sein sollten, fragen Sie Ihre Besoldungsstelle, ob Sie den Beitragszuschuss nicht besser auf 40,99 EUR begrenzen sollten (falls er darüber hinausgeht). Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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