Hallo Maria,
ausser sich telefonisch an den zuständigen Sachbearbeiter zu wenden, bleibt Ihnen nichts übrig als die Bescheiderteilung abzuwarten.
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Hallo Maria,
ausser sich telefonisch an den zuständigen Sachbearbeiter zu wenden, bleibt Ihnen nichts übrig als die Bescheiderteilung abzuwarten.
Nein, solche Leute gibt es nicht, zumindest mache ich so etwas nicht. Mein ALG ist pünktlich zum November ausgelaufen. ALG 2 bekomme ich nicht, da mein Mann verdient.Hallo Maria, wieso ist deine Alg eingestellt?? Du hast doch noch gar keinen Rentenbescheid?????Vermutlich hat sie dem Amt mitgeteilt, dass ihre Rente telefonisch bewilligt wurde. Solche Leute gibt es tatsächlich!
Ja, ich weiß, dass ich nicht bedürftig bin. Trotzdem wäre es schön, wenn der Bescheid langsam käme. Ich bekomme die EM-Rente für zwei Jahre rückwirkend. Da kann sich jeder vorstellen, wie das ablaufen wird: Ich werden den Bescheid gerade in der Hand halten, da kann ich schon wieder einen Verlängerungsantrag stellen.Mein ALG ist pünktlich zum November ausgelaufen. ALG 2 bekomme ich nicht, da mein Mann verdient.Wenn Sie keinen ALG_II-Anspruch haben, sind Sie auch nicht bedürftig im Sinne des SGB_II. Ihr Lebensunterhalt müßte also auch ohne ergänzendes ALG_II gesichert sein.
Doch Stan, ich kann mir das gut vorstellen . Woher haben Sie denn den Unsinn, dass die Befristung erst ab dem Datum des Bescheides zu laufen beginnt ??? Der Arzt der Rentenversicherung legt fest, seit wann die Erwerbsminderung vorliegt und ggfs. bis wann diese Erwerbsminderung voraussichtlich vorliegt. Ähnliches gilt auch bei Befristungen von Renten wegen voller Erwerbsminderung wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes, da beginnt die Befristung meist ab dem Rentenbeginn zu laufen. Aber nie ab dem Bescheiddatum !!. Wenn die Befristung bei Bescheiderteilung aber fast wieder ausläuft, verlängert die Rentenversicherung die Befristung in geeigneten Fällen aber unter Umständen gleich weiter.... MfG zeldaIch bekomme die EM-Rente für zwei Jahre rückwirkend. Da kann sich jeder vorstellen, wie das ablaufen wird: Ich werden den Bescheid gerade in der Hand halten, da kann ich schon wieder einen Verlängerungsantrag stellen.Nö, zumindest ich kann mir das nicht vorstellen! Die Befristung beginnt mit dem Datum der Bescheiderteilung zu laufen und nicht mit dem Zeitpunkt, an dem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Warum sollte das wohl anders sein?
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