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Experten-Antwort

Bearbeitung Reha-Antrag

von Linda27.08.2012 | 18:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe Mitte April 2012 bei der DRV Bund einen Antrag auf Reha gestellt, 1 Seite vom Befundbericht Ende Mai nachgereicht: Die Ablehnung der Reha kam 1 Woche später. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und nach einer Eingangsbestätigung Anfang Juli nichts mehr gehört. Auf 2 Mail-Anfragen diesen Monat nach dem stand der Bearbeitung habe ich keine Antwort erhalten, bei einem Anruf wurde mir nur gesagt, es wäre in Bearbeitung, mehr konnte die Dame nicht sehen. Den September und Anfang Oktober habe ich, aufgrund von Überstunden, frei und würde sehr gerne die Reha während dieser Zeit machen, auch weil mein Arbeitsvertrag erstmal nur bis Mitte November befristet ist. Wenn er denn verlängert wird oder ich eine neue Arbeitsstelle finde, wäre es natürlich sehr ungünstig wenn ich dann gleich zur Reha fahre. Könnte ich Erfolg haben, wenn ich versuche mit diesem Argument die Bearbeitung des Antrags zu beschleunigen? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Linda,

leider muss ich den Ausführungen von Lofke zustimmen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass Sie in der Zeit von Anfang September bis Anfang Oktober noch zu einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation aufbrechen können.

Mich wundert es allerdings, dass Sie nach dem Erhalt der Eingangsbestätigung seitens der DRV Bund nichts mehr gehört haben. Die DRV Bund muss doch ihrerseits irgendwelche Ermittlungen (z.B. medizinische Unterlagen bzw. Untersuchungen etc.) angestellt haben. Insofern kann ich mir auch nicht vorstellen, dass seitens der Mitarbeiter der DRV Bund keine Aussagen zum Stand der Angelegenheit gemacht werden können.

In der Eingangsbestätigung ist meines Wissens nach ein Bearbeitungskennzeichen enthalten. Versuchen Sie es unter diesem Bearbeitungskennzeichen nochmals telefonisch Auskunft zu bekommen und schildern Sie Ihre Lage. Bleiben Sie stur und bestehen auf eine detaillierte Auskunft. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Auch wenn es so zeitnah nicht mehr mit einer Reha-Leistung klappt, sollten Sie dennoch an Ihrem Interesse zum Wohle Ihrer Gesundheit und damit Ihrer dauerhaften Arbeitskraft festhalten. Dies kann auch nur im Interesse eines ggf. neuen Arbeitgebers sein. Vielleicht kann man dann ja auch regeln, dass nach Abschluss der Leistung ein neuer Arbeitsvertrag ausgesprochen wird oder vielleicht findet sich ein neuer Arbeitgeber, der froh ist eine fitte und gesunde Mitarbeiterin zu bekommen.

Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall von hieraus viel Erfolg und drücken Ihnen die Daumen.

Ihr Experte

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5 Antworten

Lofkeam 27.08.2012 | 19:08
Der Wunsch ist verständlich, aber ich denke, dass diese Argumente den Ablauf nicht beschleunigen. Denn selbst wenn die Reha genehmigt wird, kann es vom Eintreffen des Bescheides bis zum tatsächlichen Reha-Beginn es noch Wochen dauern Ich hatte z.B. Anfang Dezember 2011 den Antrag gestellt und Anfang Februar 2012 kam dann der Bescheid, dass ich Ende April 2012 fahren kann. Gruß
Elliam 28.08.2012 | 11:35
Mir fälllt immer wieder auf, dass viele Rehas den eigentlichen Bezug zur Erkrankung verloren haben, da die Zeit bis zum Antritt einre solchen Maßnahme viel zu lang ist. Ähnlich wie Anschlussrehas sollten Rehas zeitlich schon noch in Verbindung mit der Grunderkrankung gebracht werden können. Eine Behandlung ist desto wirkungsvoller, je näher sie auf das Krankheitsereignis folgt. Zu Zeiten, als Rehamaßnahmen noch "Kuren" waren, die man sich von Zeit zu Zeit genehmigte, mag das anders gewesen sein. Da bestand keine unbedingt Dringlichkeit der Behandlung. Die Menthlität des Genehmigungsverfahrens sein sich jedoch nicht verändert zu haben, obwohl allles andere anders geworden ist (es ist keine "Kur" mehr, die Normaldauer beträgt nur noch 3 statt 4 Wochen).
Klaus-Peteram 28.08.2012 | 12:09
Grundsätzlich liebe @Eli haben Sie natürlich recht. Nur liegt hier doch ein ganz anderer Fall vor. Bei @LiInda wurde die Reha doch bereits abeglehnt ( weil keine Notwendigkeit dazu besteht aus Sicht der DRV ) und Sie befindet sich derzeit doch im Widerspruchsverfahren. Das ein Widerspruchsverfahren doch fast immer länger dauert als die Bearbeitung des Erstantrages ist doch wohl völlig klar. Insofern verstehe ich die ganze Aufregung nicht, denn wenn der DRV keine neuen bisher im Verfahren bekannten ärztlichen Fakten vorliegen hat, wird sie doch bei der Ablehnung der Reha bleiben ( müssen ) . Auch halte ich den bisherigen zeitlichen Ablauf des Widerspruchsverfahren für völlig normal und absolut im Rahmen. Desweiteren sollte sich @Linda auch auf eine Ablehnung des Widerspruches zumindest gefasst machen. Ihre Äußerungen gehen aber ja in eine ganz andere Richtung nach dem Motto wann kann ich den jetzt wohl die Reha antreten. Die Frage ist doch aber eine ganz andere. Gibt es überhaupt eine Reha ? Ich würde darum das Fell des Bären nie verteilen bevor er überhaupt erlegt wurde...Die Frage des genauen Rehaantritts stellt sich doch (noch ) gar nicht ! Und das die DRV sicher seit Juli nicht untätig war steht doch wohl außßer Frage, nur bekommt der Antragsteller doch meist gar nicht mit was da im Hintergrund alles abläuft. Nur dauern diese Ermittlungen eben seine Zeit. Und bei klarer med. Sachlage dauert es vom Antrag bis zum Rehaanntritt oft nur wenige Wochen. Beim mir z.b. nur ganze 3 Wochen... Nur scheint bei @Linda die med. Sachlage ja alles andere als klar zu sein.
Lindaam 28.08.2012 | 17:51
Hallo, erstmal danke für Eure Antworten :) Festgestellt wurde, lt. Ablehnungsbescheid, "Depressionen, somatoforme Beschwerden" u.a.. "Diese erfordern eine regelmäßige ambulante nervenärztliche Mitbehandlung/Richtlinienpsychotherapie" = "keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation" Begründung des Widerspruchs: "schwere somatoforme Störung mit Dybalance des psychovegetativen Gleichgewichts im Rahmen einer exogen getriggerten Konfliktreaktion. beeinträchtige Milieusituation Maßnahme dringend erforderlich. Wartezeit von mehr als 6 Monaten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz hat zu einer sekundären Verschlechterung geführt, so dass Maßnahmen zwecks Vermeidung einer möglichen Erwerbsunfähigkeit ratsam ist" = Kurzfassung. Ich habe die Durchwahl gewählt, die auf dem letzten Schreiben von Anfang Juli geschrieben steht und auch alle Nummern, Kennzeichen und Maßnahmennummer, angegeben - trotzdem konnte mir die Dame nichts sagen, auch nicht ob noch irgend etwas fehlt oder nachgereicht werden muss - war es doch nur eine Hotline und gar nicht direkt die Sachbearbeiterin? Warum steht im Schreiben dann "Sie können uns gerne anrufen"? Oder warum bekomme ich auf meine Mail-Anfragen keine Antwort (auch nicht per normaler Post?). Gruß Linda
Klaus-Peteram 28.08.2012 | 18:38
Bei akuten, bereits vorhandenen psychischen Erkrankungen sind erstmal die daheim vorhandenen ambulanten oder auch stationären Massnahmen/Therapien wie z.b. eine Psychotherapie, Behandlung bei einem Psychiater oder auch in einer psychiatrischen Akutklinik etc. auszuschöpfen. Genau dies hat ihnen die DRV im Ablehnungdsbescheid ja auch mitgeteilt und betrachtet Sie somit als " Akutfall " und damit aus dem Grunde als nicht Rehafähig. Das ist eigentlich völlig o.k. so. Gerade bei akuten schweren psychischen Erkrankungen sind die Leistungsmöglichkeiten einer med. Reha doch sehr begrenzt. Dies alleine schon aufgrund der kurzen Zeitspanne die eine solche Reha heutzutage- leider - nur noch dauert. In der Kürze dieser Zeit ist eine Heilung in den allermeisten Fällen NICHT möglich. Da kann das Problem allenfalls oberflächlich " angekratzt " werden, was dann in der Folge mehr Probleme machen kann als wenn gar keine Reha erfolgt wäre. Das muss jedem klar sein. Überschätzen Sie also die Möglichkeiten einer psycho- somatischen Reha nicht. Insofern wird auch durch die Nichtgenehmigung einer med. Reha und/oder durch eine Verzögerung des Rehanatritts gesundheitlich nichts verschlechtert, sondern eigentlich ist das Gegenteil der Fall indem man sich SOFORT in akutpsychiatrische Behandlung begibt die jeder med. Reha weit ueberlegen ist wird die gesundheitliche Situaition meist sogar recht schnell verbessert. Also bitte versteifen Sie sich nicht zu sehr auf eine med. reha sondern schöpfen Sie erstmal und sofort alle anderen Behandlungsmöglichkeiten aus. Zu einem späteren Zeitpunkt wäre dann eine med. Reha immer noch möglich. Vielleicht sind dann die Chancen darauf diese genehmigt zu bekommen dann sogar grösser als aktuell.. Was ihr Anfrage bei der DRV betrifft wo würde ich telf. weiter am Ball bleiben bis ich eine vernünftige Auskunft bekäme. Irgend jemand muss ja erreichbar sein der Auskunft geben kann. Anderes bleibt ihnen ja auch nicht.
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