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Zur Experten-Antwort springenDie DRV kann erst reagieren, wenn das Sozialgericht eine Empfehlung ausgesprochen hat. Und, ob das so ist, sollten Sie bei Ihrem Sachbearbeiter der DRV klären.
Und wenn die DRV nicht auf das Gutachten reagiert ist dem Kläger auch nicht geholfen. Es bleibt also dabei ... der Kläger sollte sich an das Gericht wenden um im Verfahren voran zu kommen. Solang das Gericht nicht bei der DRV Druck macht, oder einen Verhandlungstermin ansetzt wird im Verfahren wohl nichts passieren.Wenn die DRV keine Stellung zum Gutachten nimmt, dann ist das halt so.Typisch - wohl noch nie was von der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört? Wenn sich durch das vom Gericht eingeholte Gutachten ergibt, dass die bisher ablehnende Entscheidung wackelt oder womöglich nicht zu halten ist, liegt es zunächst an der DRV, dazu Position zu beziehen, der Klage ggf. abzuhelfen. Von wegen: "ist das halt so"! Vielleicht müssten bei der DRV oder zumindest bei der Rechtsaufsicht einige Vordenker "umgepolt" werden?
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