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Experten-Antwort

Bearbeitungsdauer bei Sozialgerichtsgutachten

von Silvia E27.04.2011 | 22:14
7995 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, habe beim Sozialgericht Klage auf Erwerbsminderungsrente laufen. Es wurde ein Gutachten vom Sozialgericht angefordert. Dieses Gutachten - für mich positiv - wurde der DRV vor 12 Wochen vom Gericht zugestellt. Bis jetzt gibt es keinerlei Stellungnahme der DRV. Wie lange hat die DRV Zeit zu antworten. Bisher haben alle Bearbeitungen der DRV - Rentenantrag,Ablehnung ,Widerspruch jedesmal zwischen 6-7 Monaten gedauert, muß ich diesmal wieder solange warten oder gibt es eine Möglichkeit die Bearbeitung zu beschleunigen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.04.2011 | 07:11

Die DRV kann erst reagieren, wenn das Sozialgericht eine Empfehlung ausgesprochen hat. Und, ob das so ist, sollten Sie bei Ihrem Sachbearbeiter der DRV klären.

6 Antworten

Machts Sinnam 27.04.2011 | 23:40
Solche Bearbeitungszeiten sind für die RV üblich - und keiner macht etwas dagegen, meist auch die Gerichte nicht. Dabei könnten die Gerichte Fristen setzen und zur Straffung des sozialgerichtlichen Verfahrens nach den §§ 106a, 157a SGG den Vortrag eines Beteiligten präkludieren. Voraussetzung dafür ist, dass das Gericht unter Fristsetzung dazu aufgefordert hat, bestimmte Tatsachen anzugeben oder Beweismittel zu bezeichnen, Urkunden oder andere Sachen vorzulegen oder elektronische Dokumente zu übermitteln. Werden die geforderten Angaben oder Unterlagen dem Gericht nicht innerhalb der Frist vorgelegt, so besteht die Gefahr, dass das Gericht die verspätet vorgebrachten Erklärungen oder Beweismittel nicht mehr berücksichtigt und ohne weitere Ermittlungen entscheidet. Über die Folgen einer solchen Fristversäumnis hat das Gericht zu belehren. Diese Vorschrift gilt auch in der Berufungsinstanz. Hat das Sozialgericht Erklärungen und Beweismittel zu Recht zurückgewiesen, so bleiben sie auch im Berufungsverfahren ausgeschlossen.
Kämpferam 28.04.2011 | 06:04
Hallo, einfach mal beim Sozialgericht um eine Auskunft bitten warum die Beklagte nach dem Gutachten nicht reagiert. Wirkt Wunder :-)
Machts Sinnam 28.04.2011 | 09:49
Pardon - aber größeren Blödsinn liest man selten - obwohl: die Antwort ist bezeichnend für das Selbstverständnis und die Kompetenz dieser Verwaltung.
...am 28.04.2011 | 10:26
Ich versteh gar nicht wo das Problem liegt. Wenden Sie sich ans Gericht, Sie haben da Klage eingereicht, also sollen die sich um Ihren Fall kümmern. Das Gericht kann doch entscheiden, es ist doch nicht von der DRV abhängig. Wenn dem Gericht von der DRV doch noch was fehlt und das zu langsam geht, werden die sich schon mit Nachdruck an die DRV wenden. Wenn die DRV keine Stellung zum Gutachten nimmt, dann ist das halt so. Der/Die Richter/in ist doch das rechtsprechende Organ, also muss er/sie eine Entscheidung treffen. Das Gutachten wurde vom Gericht angefordert, also wird es das Gericht auch eine Entscheidung treffen müssen. Fazit: Beschweren Sie sich bei Gericht, warum über Ihren Fall noch nicht entschieden worden ist.
...am 28.04.2011 | 12:19
Zitat von Machts Sinn anzeigen
Wenn die DRV keine Stellung zum Gutachten nimmt, dann ist das halt so.
Typisch - wohl noch nie was von der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört? Wenn sich durch das vom Gericht eingeholte Gutachten ergibt, dass die bisher ablehnende Entscheidung wackelt oder womöglich nicht zu halten ist, liegt es zunächst an der DRV, dazu Position zu beziehen, der Klage ggf. abzuhelfen. Von wegen: "ist das halt so"! Vielleicht müssten bei der DRV oder zumindest bei der Rechtsaufsicht einige Vordenker "umgepolt" werden?
Und wenn die DRV nicht auf das Gutachten reagiert ist dem Kläger auch nicht geholfen. Es bleibt also dabei ... der Kläger sollte sich an das Gericht wenden um im Verfahren voran zu kommen. Solang das Gericht nicht bei der DRV Druck macht, oder einen Verhandlungstermin ansetzt wird im Verfahren wohl nichts passieren.
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