Ihr Rentenversicherungsträger prüft bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zum einen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und zum anderen das Vorliegen einer Erwerbsminderung aus medizinischer Sicht. Sobald beide Sachverhalte geklärt sind, ergeht umgehend eine Entscheidung. Auf Anfrage kann Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger mitteilen, welcher Sachverhalt (versicherungsrechtliche oder medizinische Voraussetzungen) noch nicht abschließend geklärt werden konnte.