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Experten-Antwort

Bearbeitungszeit

von Mein wahres Ich25.01.2013 | 13:21
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8 Antworten

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Hallo, wie lange darf sich die DRV eigentlich Zeit lassen um einen Widerspruch zu bearbeiten? In der GKV gibt es dafür Vorschrift die besagen das Anträge/ Widersprüche innerhalb von einem Monat bearbeitet sein müssen. Ich hatte im September 2012 einen Widerspruch eingereicht. Zusätzlich hat die DRV eindeutige aktuelle Befunde bekommen. Nun bekomme ich ein Schreiben, nach dem ich mal bei der DRV angerufen habe, in dem steht das ich neune Befunde vorlegen soll. In einem weiteren Telefonat wurde mir dann mitgeteilt das der Arzt angeblich mit meinen Befunden nichts anfangen kann. Ich empfinde das als Frechheit und es kommt mir vor als ob man mich absichtlich lange hinhalten möchte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mein wahres Ich,

der beratungsärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers entscheidet, ob die eingereichten Untelagen ausreichen oder ob noch weitere Berfundberichte/ Gutachten eingeholt werden müssen. Dies kann die Sachbearbeitung selbst nicht beurteilen und kann daher keine andere Auskunft dazu geben.

Die bisherige Dauer der Bearbeitungszeit ist nicht unüblich. Sie haben die Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 86 Sozialgerichtsgesetz. In diesem Fall prüft das Sozialgericht, ob eine Untätigkeit von Seiten des Rentenversicherungsträgers vorgelegen hat. Dies verzögert jedoch im Normalfall die weitere Bearbeitungszeit, da der ganze Vorgang erstmal ans Sozialgericht abgegeben werden muss.

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7 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 25.01.2013 | 14:04
Sie haben die Möglichkeit, der Widerspruchsabteilung eine Frist zur Entscheidung innerhalb von 3 Monaten zu setzen. Sollte innerhalb dieser Zeit nicht entschieden worden sein, steht Ihnen die Möglichkeit des gerichtlichen Verfahrens gemäß § 86 Sozialgerichtsgesetz (SGG) offen (sogenannte Untätigkeitsklage). Ein Widerspruchsverfahren dauert jedoch grundsätzlich 3 - 4 Monate, das hat nichts mit schuldhaftem Zögern zu tun, sondern ist die Regel.
Mein wahres Icham 25.01.2013 | 15:40
Na, dann will ich mal hoffen das der Gesetzgeber mal was an den Bearbeitungszeiten ändert. Mal ganz ehrlich. Es kann doch nicht sein das jemanden erst nach 4 Monaten auffällt, das doch noch Befunde benötigt werden. Das ganze verlängert das Verfahren ja dann nochmal min. um die gleiche Zeit. Ich soll einen neuen Befund von einem Arzt vorlegen bei dem ich das letzte mal vor über einem Jahr war. Wie soll der Arzt über meinen jetzigen Gesundheitszustand bescheid wissen ohne erneute Untersuchung? Bei dem Arzt hat man generell eine Wartezeit von 3 Monaten und dann wird man sehr schnell abgefertigt. (3 Patienten in 10 Min.) Das ist mit ein Grund warum ich da nicht mehr hingegangen bin. Ich weiß auch nicht was an einer Arthrose mit Bandinstabiliät usw. nicht zu verstehen ist. Das eine Arthrose im laufe der Zeit schlimmer wird, vor allem wenn sich das Gelenk immer in Zwangshaltungen befindet, sollte klar sein und auf diesen Fragebogen soll der Arzt so eine Frage beantworten ob sich in den letzten Monaten der Befund nicht gebessert hat????????? Egal, das ist eine Sache dir hier im Forum nicht beantwortet werden kann, mich aber voll aufregt.
Sybille Klaasam 25.01.2013 | 16:23
Warum bestehen Sie nicht auf einer persönlichen Begutachtung ? Das ist doch die einfachste, sicherste und schnellste Möglichkeit an eine EM-Rente zu kommen - wenn mann dann wirklich so krank und erwerbsgmindert ist. Da müssen S I E bei ihrer RV Druck machen das man Sie begutachtet und nicht alles laufen lassen.
Mein wahres Icham 25.01.2013 | 16:47
Bei mir geht es nicht um EM- Rente sondern um LTA. Meinen Widerspruch habe ich in einer Beratungsstelle abgegeben. Die lass sich das alles durch und meinte das ich mit den Befunden allein schon gute Chancen hätte das mein Antrag genehmigt wird. Ich bräuchte nur etwas geduld. Wenn die nicht gesagt hätte das ich mich Gedulden solle hätte ich mich wohl auch eher an die DRV gewand. Ob nun neue Befundberichte oder eine persönliche Begutachtung, beides nimmt eine gewisse Wartezeit in Anspruch und ist für mich einen Schritt weiter in Richtung ALG 2. Laut 3 Gutachten der Agentur für Arbeit kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben aber die machen nichts bevor sich die DRV nicht meldet und die Zuständigkeit festgestellt wurde. Komme mir wie so ein Spielball vor.
Kramer, Michaelam 25.01.2013 | 21:27
Ein Widerspruchsverfahren kann bis zu 1 Jahr dauern. Insofern sind Sie zeitlich doch noch gut im Rennen und sollten wirklich Geduld haben.
Mein wahres Icham 26.01.2013 | 11:10
Ich sag ja, der Gesetzgeber muss in die Richtung endlich mal was machen und der Rentenversicherung Fristen setzen.
rotam 26.01.2013 | 18:02
Ein Widerspruchsverfahren kann bis zu 1 Jahr dauern. Insofern sind Sie zeitlich doch noch gut im Rennen und sollten wirklich Geduld haben.
Ich sag ja, der Gesetzgeber muss in die Richtung endlich mal was machen und der Rentenversicherung Fristen setzen.
Der Gesetzgeber sollte endlich mal Nägel mit Köpfen machen und den Widerruf abschaffen.
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