Hallo Mein wahres Ich,
der beratungsärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers entscheidet, ob die eingereichten Untelagen ausreichen oder ob noch weitere Berfundberichte/ Gutachten eingeholt werden müssen. Dies kann die Sachbearbeitung selbst nicht beurteilen und kann daher keine andere Auskunft dazu geben.
Die bisherige Dauer der Bearbeitungszeit ist nicht unüblich. Sie haben die Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 86 Sozialgerichtsgesetz. In diesem Fall prüft das Sozialgericht, ob eine Untätigkeit von Seiten des Rentenversicherungsträgers vorgelegen hat. Dies verzögert jedoch im Normalfall die weitere Bearbeitungszeit, da der ganze Vorgang erstmal ans Sozialgericht abgegeben werden muss.