Hallo Tatjana,
dem Beitrag von ATZ kann ich prinzipiell zustimmen. Kleine Ergänzung: Ob Sie aufgrund Ihrer Erkrankung tatsächlich voll oder teilweise erwerbsgemindert sind, müsste der zuständige Rentenversicherungsträger anhand der vorliegenden Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden. Die festgestellte Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 ist hier allein noch kein ausreichendes Kriterium. Soweit Sie sich also selbst noch in der Lage sehen, Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen zu können, besteht hier letztlich auch kein Grund, voreilig auf Drängen des Arbeitgebers einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Im Zweifel können Sie sich aber gern auch individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Hierbei könnten Sie auch die Frage klären, ob und inwieweit die Beantragung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu gegebener Zeit für Sie von Vorteil sein könnte.
Weitere Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente erhalten Sie im übrigen auch in der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Alles rund um das Thema Altersrenten (und hier insbesondere auch der Altersrente für schwerbehinderte Menschen) erfahren sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=10