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Experten-Antwort

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von Tatjana21.02.2022 | 12:03
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Also ich bin aktiver Altersteilzeit noch ein Jahr. Seit letzten Oktober 50 Prozent schwerbehindert. Ein Grund für meinen Chef mich auf die Seite zu nehmen und mich aufzufordern Erwerbsminderungsrente zu stellen, ginge ja sehr schnell. Ich habe Parkinson, schaffe meine Arbeit aber noch, bin halt langsamer geworben. Nun meine eigentliche Frage. Geht es wirklich so schnell und bin ich dann 100 Prozent erwerbsunfaehig, dann koennte er er mich aus der Altersteilzeit werfen, was ich gar nicht will.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tatjana,

dem Beitrag von ATZ kann ich prinzipiell zustimmen. Kleine Ergänzung: Ob Sie aufgrund Ihrer Erkrankung tatsächlich voll oder teilweise erwerbsgemindert sind, müsste der zuständige Rentenversicherungsträger anhand der vorliegenden Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden. Die festgestellte Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 ist hier allein noch kein ausreichendes Kriterium. Soweit Sie sich also selbst noch in der Lage sehen, Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen zu können, besteht hier letztlich auch kein Grund, voreilig auf Drängen des Arbeitgebers einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Im Zweifel können Sie sich aber gern auch individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Hierbei könnten Sie auch die Frage klären, ob und inwieweit die Beantragung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu gegebener Zeit für Sie von Vorteil sein könnte.

Weitere Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente erhalten Sie im übrigen auch in der Broschüre „Erwerbsminderungs­rente: Das Netz für alle Fälle“ unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=12

Alles rund um das Thema Altersrenten (und hier insbesondere auch der Altersrente für schwerbehinderte Menschen) erfahren sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=10

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4 Antworten

ATZam 21.02.2022 | 12:16
Es ist zwar eher eine arbeitsrechtliche Frage, aber solange Sie Ihre Arbeit noch erledigen können, gibt es auch keinen Grund eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Da kann auch Ihr Arbeitgeber nicht bestimmen, dass Sie einen entsprechenden Antrag stellen müssen. Außerdem könnte ein Rentenbezug vor dem Ablauf der vertraglich bestimmten Passivphase zu einem Störfall und damit zur Rückabwicklung des ATZ-Vertrages führen.
Uschiam 21.02.2022 | 13:45
Der Arbeitgeber kann Sie zwar zur Seite nehmen und Ihnen derartiges vorschlagen, wenn er den Eindruck hat, dass Gesundheitliche Defizite Sie in der Arbeit beeinträchtigen. Aber auffordern zur Rentenantragstellung darf er Sie nicht. Das können höchstens die Agentur für Arbeit oder die Krankenkasse, so Sie denn dort Leistungen beziehen täten. Eine volle Erwerbsminderungsrente bedeutet, dass Sie nur noch ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden für jede nur erdenkliche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes besitzen. Zwar gibt es eindeutige Fälle, bei denen es tatsächlich relativ schnell bewilligt wird, aber insgesamt betrachtet kann der Weg zur Rente sehr steinig sein, so einfach, wie Ihr Chef denkt, isses dann vielleicht doch nicht. Falls sich Ansätze finden, dass das Leistungsvermögen gebessert werden kann, führt der Weg in vielen Fällen erstmal zur Reha. Wie Vorredner schon erwähnt haben, kann eine Schwerbehindertenrente vielleicht eine Option sein. Dazu gehört ein GdB von mind. 50(haben Sie) eine Versicherungszeit von mind. 35 Jahren und das entsprechende Alter ü 60.
Tatjanaam 21.02.2022 | 13:54
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Habe letztes Jahr mehrmals gefehlt aber unter 5 Wochen. Bin 43 Jahre in der Firma, ja da hab ich halt was anderes erwartet. Beraten lassen kann ich mich mal, dann habe ich was vorzuweisen.
W°lfgangam 21.02.2022 | 19:10
Hallo Tatjana, ein Arbeitsverhältnis (auch ATZ) kann nur durch Kündigung beendet werden, nicht durch ein 'wohlmeinendes' Gespräch mal eben so am Rande. Machen Sie ihren Chef freundlichst darauf aufmerksam - wenn er mit Ihrer Arbeitsleistung nicht zufrieden ist - diesen Weg/auch über das Integrationsamt (GdB) gehen zu müssen. Halten Sie das 1 Jahr noch durch, denn in der passiven Phase sind Krankheitszeiten ohne Bedeutung. 3 Monate vor Ende ATZ könnten Sie auch parallel die Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, da sie wahrscheinlich höher ausfallen würde (Zurechnungszeit!), als die Altersrente mit GdB. Dann entsteht aber eine 'Gemengelage' (EM-Fall rückwirkend/verspätete Antragstellung, Störfall ATZ, Rentenbeginn/-zahlung ab, ...) die ich mir bei allerwissensden Gedanken nicht auszumalen wage, welches der 'optimale' Weg/Rentenantrag (AR oder EM) für Sie wäre. *) Die Champions-Experten werden es wissen ...empfehle die Frage weiter an den 'eifrigen' Gesellen @makro, wie auch an @Jonny - wobei, ohne konkrete Zahlen/Sachverhalte zum Tag Rentenbeginn X ist da gar nichts zu empfehlen/vorher durchzurechnen ;-) *) Tipp heute: vergessen Sie den EM-Antrag, beantragen Sie nach Ende ATZ nur die AR/GdB. Gruß w.
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