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Experten-Antwort

Bearbeitungszeit des Antrages "Rentenbeiträge für Pflegepersonen"

von Markus15.07.2024 | 09:09
312 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich pflege meine Mutter, welche nun auch eine Pflegestufe erhalten hat. Die Krankenkasse meiner Mutter hat mir einen "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" zugesandt. Alle Bedingungen für eine Zahlung sind meines Erachtens gegeben. Leider meldet sich seit dem Versand von Fragebogen und Nachweisen niemand mehr, auch meine Nachfragen bleiben unbeantwortet. Daher habe ich zwei Fragen: - Gibt es hierzu eine Frist zur Bearbeitung? Es sind nun über 6 Wochen vergangen. - Muss ich selbst den Fragebogen innerhalb der Frist zurücksenden? Es dauerte bei mir etwas länger, bis ich antwortete, alle Unterlagen (Nachweise) zusammen hatte. Vielen Dank und liebe Grüße Markus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.07.2024 | 11:35

Hallo Markus,

 

leider können wir keine Angaben zu Bearbeitungsinterna der zuständigen Pflegekasse machen.


Aus der Verfahrensbeschreibung zur Feststellung der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen vom 01.08.2016 Abschnitt 2 ergibt sich, dass im Falle unstreitiger Sachverhalte, in denen die Pflegekasse Ihre Leistungspflicht zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für eine Pflegeperson für gegeben hält,  Beiträge durch die Pflegekasse bereits vor einer Entscheidung des Rentenversicherungsträgers zu zahlen sind.

 

Daher bitten wir Sie, sich nochmals an Ihre Pflegekasse zu wenden, möglicherweise sind Ihre Unterlagen dort nicht angekommen oder die Pflegekasse benötigt noch Zeit für die Bearbeitung.. 

4 Antworten

Rentenschmiedam 15.07.2024 | 10:37
Warum stellen Sie diese Fragen nicht der zuständigen Krankenkasse. Wer in diesem Forum der Rentenversicherung soll das denn wissen? Mit besten Grüßen
Schadeam 15.07.2024 | 10:52
Je schneller Sie das Ding zurücksenden, je schneller wird die Kasse entscheiden - fragen Sie dort! Es ist nicht das Problem der DRV: Und Sie wollen doch was, also sollten Sie doch schon im Eigeninteresse nicht "trödeln".
Anonymam 15.07.2024 | 11:37
Markus, wie alt sind Sie? Ich hoffe doch alt genug, dort nachzufragen, der auch entscheidet. In diesem Fall haben Sie was bei der Krankenkasse beantragt und kriegen auch von der Antwort. Sie fragen ja auch nicht beim Überweisungsempfänger wann der Überweisungssender die Überweisung überweist!
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