Hallo Markus,
leider können wir keine Angaben zu Bearbeitungsinterna der zuständigen Pflegekasse machen.
Aus der Verfahrensbeschreibung zur Feststellung der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen vom 01.08.2016 Abschnitt 2 ergibt sich, dass im Falle unstreitiger Sachverhalte, in denen die Pflegekasse Ihre Leistungspflicht zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für eine Pflegeperson für gegeben hält, Beiträge durch die Pflegekasse bereits vor einer Entscheidung des Rentenversicherungsträgers zu zahlen sind.
Daher bitten wir Sie, sich nochmals an Ihre Pflegekasse zu wenden, möglicherweise sind Ihre Unterlagen dort nicht angekommen oder die Pflegekasse benötigt noch Zeit für die Bearbeitung..