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Experten-Antwort

Bearbeitungszeit Erwerbsminderungsrente

von Möbi02.05.2019 | 22:08
524 Ansichten
15 Antworten
Hallo, kann mir jemand sagen, was ich tun kann, wenn ich einfach keinen Rentenbescheid bekomme? Rentenantrag war im Januar letzten Jahres. Also 1 1/2 Jahre? Auf Nachfrage konnte mir keiner Auskunft geben, ich habe alle Formulare eingereicht, war beim Gutachter, alle Atteste, Arztbriefe, Formulare eingereicht, aber es passiert nichts. In kürze läuft mein Krankengeld aus, ich soll mich dann arbeitslos melden? Ich bin nicht arbeitsfähig, darum ja der Antrag. Bin ich dann noch versichert? Wer ist für mich zuständig? Was kann ich noch tun? Vielen Dank für Informationen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.05.2019 | 12:24

Hallo Möbi,

soweit über Ihren Rentenantrag bei Aussteuerung des Krankengeldes noch nicht abschließend entschieden worden sein sollte, müssen Sie sich zunächst bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur melden.

Warum das Rentenantragsverfahren in Ihrem Fall so lange dauert, kann ich aber leider auch nicht beantworten. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich nochmals direkt (ggf. auch schriftlich) mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

14 Antworten

krank-ohne-renteam 03.05.2019 | 06:17
Diese Fragen eigentlich schon selber beantwortet. Nach der Aussteuerung der KK ist die AfA zuständig. Zum Stand des Antrags und warum das so lange dauert kann hier kaum einer etwas sagen. Am besten eine Sachstandsanfrage (schriftlich per Einschreiben) bei der RV machen. H.
Ulliam 03.05.2019 | 06:56
Du meldest dich bei der Agentur für Arbeit, dort bekommst du Geld über die Nathlosigkeitsregelung.
Möbiam 03.05.2019 | 18:31
Vielen Dank für die Antworten, ich werde es nochmal schriftlich probieren. Ist das Arbeitlosengeld dann auch zeitlich befristet, bzw. was passiert wenn das Rentenverfahren noch länger dauert? Ist dann das Sozialamt für mich zuständig? Ich entschuldige mich, sollten meine Fragen dumm klingen, es ist nur so, dass sich meine Krankengeschichte schon länger hinzieht und ich mittlerweile einfach überfordert bin. Danke für die Hilfe
Schorscham 03.05.2019 | 18:53
Möbi schrieb

Vielen Dank für die Antworten, ich werde es nochmal schriftlich probieren.

Ist das Arbeitlosengeld dann auch zeitlich befristet, bzw. was passiert wenn das Rentenverfahren noch länger dauert? Ist dann das Sozialamt für mich zuständig?

Ich entschuldige mich, sollten meine Fragen dumm klingen, es ist nur so, dass sich meine Krankengeschichte schon länger hinzieht und ich mittlerweile einfach überfordert bin.

Danke für die Hilfe

Sofern ein Anspruch auf Arbeitslosengeld_1 besteht, ist dieser, abhängig von Ihrer Einzahlungsdauer, zeitlich befristet. Danach müssten Sie sich zunächst an Ihr JobCenter wenden und dort Arbeitslosengeld_2 (Hartz_4) beantragen. Diese Sozialleistung wird bei Bedürftigkeit zeitlich unbegrenzt gezahlt, muss aber alle paar Monate bzw. mindestens einmal jährlich neu beantragt werden. MfG
Möbiam 03.05.2019 | 19:48
Ich bedanke mich vielmals für die Antworten. Möbi
Möbiam 19.08.2019 | 12:09
Hallo, jetzt habe ich nochmal Fragen. Erwerbsminderungsrente wurde nun rückwirkend bis 2013 bewilligt, da war der erste Rentenantrag, seitdem hatte ich verschiedene Rehamaßnahmen mit Übergangsgeld. Dazwischen habe ich Krankengeld und Arbeitslosengeld I bezogen. Ausgezahlt wird die Rente ab 01.09.2019, Krankengeld ist ausgesteuert zum 05.08.2019. Ich habe mich zum 05.08.2019 arbeitslos gemeldet, was abgelehnt wurde wegen Rentenbezug. Ich habe bei der Rentenversicherung angerufen, da ich wissen wollte, was mit der Zeit im August ist, da ich da ja nach dem Bescheid Erwerbsminderungsrentner bin, aber keine Auszahlung erhalte. Laut Bescheid erste Auszahlung Ende September für September. Auch wollte ich wissen, ob ich da normal krankenversichert bin. Daraufhin "erklärte" man mir gewohnt pampig, dass ich ja wohl schon genug Geld bekommen habe und jetzt alle Schlange stehen und ihr Geld zurückwollen. Die Frage nach der Versicherung soll ich doch bitte der Krankenkasse stellen. Um Klar zustellen, ich bin immer freundlich und sehr dankbar, dass ich überhaupt Geld für meinen Lebensunterhalt bekomme, von wem auch immer. Ich kann weder was für meine Erkrankung, noch dafür das die Rentenversicherung jetzt Rückzahlungen hat. Den zweiten Rentenantrag habe ich Anfang 2018 gestellt. Krankengeld erhielt ich etwa 700 Euro monatlich, Arbeitslosengeld etwas weniger, Rente noch weniger. Wie gesagt, da bin ich sehr dankbar und beschwere mich nicht, aber mir Vorhaltungen zu machen wegen dem Haufen Geld, nur weil ich eine Information möchte? Ich komme aus dem Dienstleistungsbereich und wenn ich so mit Kunden umgegangen wäre, wäre ich, wie jeder andere auch, hochkant geflogen. Ich finde es eine Zumutung wie hier mit kranken Menschen umgegangen wird, die ja auch mal fleissig eingezahlt haben. Wie der letze Dreck. So meine Frage, ist es richtig so, dass ich für die Zeit vom 06.08.2019 bis 31.08.2019 keine Auszahlung bekomme und erst Ende September mit der ersten Zahlung rechnen kann? Ich muss ja auch etwas planen, Miete und so, mit meinem Haufen Geld Entschuldigung für den langen Text, aber mir stehts echt bis hier. Danke für hilfreiche Antworten, Möbi
k-o-ram 19.08.2019 | 13:52
Möbi schrieb

Hallo,

jetzt habe ich nochmal Fragen. Erwerbsminderungsrente wurde nun rückwirkend bis 2013 bewilligt, da war der erste Rentenantrag, seitdem hatte ich verschiedene Rehamaßnahmen mit Übergangsgeld. Dazwischen habe ich Krankengeld und Arbeitslosengeld I bezogen. Ausgezahlt wird die Rente ab 01.09.2019, Krankengeld ist ausgesteuert zum 05.08.2019. Ich habe mich zum 05.08.2019 arbeitslos gemeldet, was abgelehnt wurde wegen Rentenbezug.

Ich habe bei der Rentenversicherung angerufen, da ich wissen wollte, was mit der Zeit im August ist, da ich da ja nach dem Bescheid Erwerbsminderungsrentner bin, aber keine Auszahlung erhalte. Laut Bescheid erste Auszahlung Ende September für September. Auch wollte ich wissen, ob ich da normal krankenversichert bin.

Daraufhin "erklärte" man mir gewohnt pampig, dass ich ja wohl schon genug Geld bekommen habe und jetzt alle Schlange stehen und ihr Geld zurückwollen. Die Frage nach der Versicherung soll ich doch bitte der Krankenkasse stellen. Um Klar zustellen, ich bin immer freundlich und sehr dankbar, dass ich überhaupt Geld für meinen Lebensunterhalt bekomme, von wem auch immer. Ich kann weder was für meine Erkrankung, noch dafür das die Rentenversicherung jetzt Rückzahlungen hat. Den zweiten Rentenantrag habe ich Anfang 2018 gestellt. Krankengeld erhielt ich etwa 700 Euro monatlich, Arbeitslosengeld etwas weniger, Rente noch weniger. Wie gesagt, da bin ich sehr dankbar und beschwere mich nicht, aber mir Vorhaltungen zu machen wegen dem Haufen Geld, nur weil ich eine Information möchte? Ich komme aus dem Dienstleistungsbereich und wenn ich so mit Kunden umgegangen wäre, wäre ich, wie jeder andere auch, hochkant geflogen. Ich finde es eine Zumutung wie hier mit kranken Menschen umgegangen wird, die ja auch mal fleissig eingezahlt haben. Wie der letze Dreck.

So meine Frage, ist es richtig so, dass ich für die Zeit vom 06.08.2019 bis 31.08.2019 keine Auszahlung bekomme und erst Ende September mit der ersten Zahlung rechnen kann? Ich muss ja auch etwas planen, Miete und so, mit meinem Haufen Geld

Entschuldigung für den langen Text, aber mir stehts echt bis hier.

Danke für hilfreiche Antworten,

Möbi

Ohne alle Unterlagen zu kennen, kann hier kaum einer richtig antworten. Das Einfachste ist, sich an die zuständige RV (Beratungsstelle) zu wenden, oder den Rentenbescheid genau zu lesen. Sonst gibt das hier ein blindes Rätselraten. Nach den jetzt gemachten "Angaben" würde ich drauf tippen, dass die fehlende Auszahlung mit der Nachzahlung von der RV dann kommt. Aber das ist nur eine Vermutung. Gruß H.
Cassandraam 19.08.2019 | 14:25
Ja, leider bekommen Sie erst Ende September die erste Zahlung. Für die Zeit vorm 01.09. bekommen Sie das verbleibende Geld aus der entstandenen Rentennachzahlung, wenn mit allen anderen Sozialleistungsträgern (AA, KK) abgerechnet worden ist.
Kaiser am 19.08.2019 | 15:33
An der Rentenhöhe sieht man, wie "fleißig" Du eingezahlt hast!
Möbiam 19.08.2019 | 15:40
Ah ok, da wird nichts übrig bleiben, also ab Ende September dann die berechnete Rente, wahrscheinlich. Vielen Dank! Und weil man sich manchmal echt fühlt wie der letzte Depp mit seinen Fragen, so klar wie das scheint ist es oft nicht. Da ich von allen Stellen an das Arbeitsamt verwiesen wurde mit Hinweis auf die Nahtlosigkeitsregelung: Das Arbeitsamt hat mir schon vor der Rentenbewilligung mitgeteilt, dass ich bei Ihnen zum Gutachter muss, und wenn dieser feststellt, dass ich nicht mindestens 15 Stunden die Woche arbeitsfähig bin, sind sie für mich nicht zuständig, auch wenn das Rentenverfahren noch läuft. Also nichts mit Nahtlosregelung. Vielleicht auch gut zu wissen für den ein oder anderen in ähnlicher Situation. MfG Möbi
Andersam 19.08.2019 | 16:12
Ich würde da nochmal beim Arbeitsamt nachhaken. Ich bin in der gleichen Situation wie du. Bei mir hat allerdings der Gutachter vom Arbeitsamt festgestellt, dass ich unter 15 Stunden die Woche nur noch arbeiten kann und daher für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe und die Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Habe ALGI bekommen. Leider ist bei mir noch nichts raus. Habe sie auch 2017 beantragt.
KSCam 19.08.2019 | 16:38
In meinen Augen ist folgendes der sinnvollste Tipp: Nachdem die Rente nun entschieden ist, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Krankenkasse auf, die Kasse soll Ihre Ansprüche gegen die DRV umgehend abrechnen und geltend machen. Passiert das flott liegt diese Abrechnung der DRV noch in dieser Woche vor, dann kann die Nachzahlung, die auch die Augustrente enthält umgehend ausgezahlt werden und das Geld ist gegen Ende nächster Woche auf Ihrem Konto. Klappt das haben Sie das Augustgeld vielleicht so gar schon vor dem 31.08. auf dem Konto. Es macht doch keinen Sinn "wegen der paar Tage" noch eine Bürokratie bei der Agentur anzufachen. Mit welchem Eifer sollen die Ihren Anspruch errechnen, wohl wissend dass Sie voll erwerbsgemindert sind und die errechneten Ansprüche wieder von der DRV reinholen müssen - das ist in den Augen der Mitarbeiter des Arbeitsamtes ein völlig unnötiges Unterfangen.
Möbiam 20.08.2019 | 17:05
Nee, Arbeitsamt ist durch. Die Krankenkasse verrechnet jetzt baldmöglichst das Krankengeld mit der Rentenversicherung, auch für den August. Also alles geklärt, vielen Dank an alle für die Mühe! MfG Möbi
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